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Document 91999E002240

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2240/99 von Christopher Huhne (ELDR) an die Kommission. Steuerschere in den einzelnen Mitgliedstaaten.

    ABl. C 303E vom 24.10.2000, p. 35–35 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91999E2240

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2240/99 von Christopher Huhne (ELDR) an die Kommission. Steuerschere in den einzelnen Mitgliedstaaten.

    Amtsblatt Nr. 303 E vom 24/10/2000 S. 0035 - 0035


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2240/99

    von Christopher Huhne (ELDR) an die Kommission

    (1. Dezember 1999)

    Betrifft: Steuerschere in den einzelnen Mitgliedstaaten

    Kann die Kommission mitteilen, wie weit die Steuerschere bei einem Arbeitsentgelt von 25 %, 50 %, 75 %, 125 %, 150 %, 200 %, 250 %, 300 %, 350 %, 400 % und 500 % des mittleren Arbeitnehmereinkommens in den einzelnen Mitgliedstaaten auseinanderklafft, wie hoch das mittlere Arbeitnehmereinkommen ist und jeweils die Komponenten der Steuerschere, der Differenz zwischen den Kosten des Arbeitgebers und dem Nettobetrag, den der Arbeitnehmer erhält, angeben?

    Antwort von Herrn Bolkestein im Namen der Kommission

    (20. Januar 2000)

    Detaillierte Angaben in der gewünschten Form über die Differenz zwischen den Kosten des Arbeitgebers und dem Nettolohn des Arbeitnehmers (Steuer- und Abgabenkeil, kurz Steuerkeil) in den Mitgliedstaaten werden von der Kommission weder ermittelt noch liegen ihr solche vor.

    Allerdings hat die Kommission für einige repräsentative Fallstudien derartige Steuerkeile vorausberechnet und genau aufgeschlüsselt. Eine erste Annäherung an Konzeption und Berechnung der Steuerkeile findet sich in Teil III Kapitel 1 des 1995 vorgelegten Berichts der Kommission Beschäftigung in Europa(1) mit Angaben zu den Durchschnitts- und Grenzsteuersätzen, sowie in der jährlichen Veröffentlichung Nettoverdienste der Arbeitnehmer im verarbeitenden Gewerbe in der Europäischen Union.(2) Eine weitere, jüngere Analyse des Steuerkeils und seiner Zusammensetzung findet sich in der EU-Wirtschaftsbilanz 1999 Studie Nr. 2 Teil 2).(3)

    Um einen einheitlichen Bezugsrahmen für den Vergleich der unterschiedlichen Steuersysteme der Mitgliedstaaten zu erhalten und die steuerliche Belastung der Arbeit vergleichen zu können, ermittelt die Kommission außerdem implizite Steuersätze. Dazu wird die steuerliche Belastung einer bestimmten Tätigkeit oder eines bestimmten Gegenstandes durch eine geeignete Bemessungsgrundlage dividiert (makroökonomische Methode).

    Implizite Steuersätze werden für den Verbrauch, die Arbeit und die sogenannten anderen Produktionsfaktoren ermittelt. Der implizite Steuersatz für Arbeit ist definiert als Gesamtbetrag der Steuern auf nichtselbständige Arbeit dividiert durch das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit. Der Nenner Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit umfaßt die Bruttobezüge und damit auch die Sozialbeiträge sowie die Lohn- und Einkommensteuern.

    Ein Schaubild zur Entwicklung des impliziten Steuersatzes für Arbeit in den Mitgliedstaaten von 1980 bis 1997 wird dem Herrn Abgeordneten und dem Sekretariat des Parlaments direkt zugesandt.

    Die Kommission gibt regelmäßig die Veröffentlichung Struktur der Steuersysteme in der Europäischen Union(4) heraus, in der Angaben zur Entwicklung der Struktur der Steuersysteme in der Gemeinschaft zusammengestellt und erläutert sind.

    (1) KOM(95) 396 endg.

    (2) http://www.cc.cec/eurostat/eudor-stat/mst3/de/11225/00000001.htm.

    (3) Europäische Wirtschaft Nr. 69.

    (4) http://www.cc.cec/eurostat/eudor-stat/mst2/de/24248/00000001.htm.

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