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Document 91999E001904
WRITTEN QUESTION E-1904/99 by Raffaele Costa (PPE-DE) to the Commission. URBAN (1996-1999).
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1904/99 von Raffaele Costa (PPE-DE) an die Kommission. Programm URBAN (1996-1999).
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1904/99 von Raffaele Costa (PPE-DE) an die Kommission. Programm URBAN (1996-1999).
ABl. C 170E vom 20.6.2000, p. 121–121
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1904/99 von Raffaele Costa (PPE-DE) an die Kommission. Programm URBAN (1996-1999).
Amtsblatt Nr. 170 E vom 20/06/2000 S. 0121 - 0121
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1904/99 von Raffaele Costa (PPE-DE) an die Kommission (29. Oktober 1999) Betrifft: Programm URBAN (1996-1999) Der Beitrag der Strukturfonds der Gemeinschaft, der Italien für die Gemeinschaftsinitiative URBAN in bezug auf Ballungsgebiete für den Zeitraum 1996-1999 insgesamt zur Verfügung gestellt wird, beträgt 298,4 Mio. ECU. Kann die Kommission angeben, welchen (öffentlichen oder privaten) Einrichtungen, Instituten, Gesellschaften, Genossenschaften oder Personen Mittel oder Beihilfen im Rahmen des Programms URBAN gewährt wurden und in welcher Höhe (unabhängig davon, ob die entsprechenden Beträge bereits überwiesen wurden oder nicht)? Inwieweit wurde die tatsächliche Verwendung der Mittel und der erfolgreiche Ausgang der Initiativen überprüft? Antwort von Herrn Barnier im Namen der Kommission (1. Dezember 1999) Für den laufenden Programmplanungszeitraum 1994-1999 beläuft sich der Gemeinschaftsbeitrag zur Durchführung der Gemeinschaftsinitiative URBAN in Italien auf 136,7 Mio. Euro, davon stammen 120,4 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und 13,3 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds. Entsprechend den geltenden Verordnungen überweist die Kommission die Fördermittel für URBAN direkt an die für die operationellen Programme und ihre Durchführung zuständigen Behörden des Mitgliedstaats. Genaue Informationen zu den Endbegünstigten können beim italienischen Ministerium für öffentliche Arbeiten eingeholt werden. Die aus Vertretern der Kommission, der Ministerien und der betreffenden Regionen zusammengesetzten Begleitausschüsse sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Programme.