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Document 91999E001841

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1841/99 von Konstantinos Hatzidakis (PPE-DE) an die Kommission. Bau eines thermoelektrischen Solarkraftwerks zur Herstellung von Strom in der RegionFragokastello (Sfakia-Kreta, Griechenland).

ABl. C 170E vom 20.6.2000, p. 112–113 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91999E1841

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1841/99 von Konstantinos Hatzidakis (PPE-DE) an die Kommission. Bau eines thermoelektrischen Solarkraftwerks zur Herstellung von Strom in der RegionFragokastello (Sfakia-Kreta, Griechenland).

Amtsblatt Nr. 170 E vom 20/06/2000 S. 0112 - 0113


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1841/99

von Konstantinos Hatzidakis (PPE-DE) an die Kommission

(13. Oktober 1999)

Betrifft: Bau eines thermoelektrischen Solarkraftwerks zur Herstellung von Strom in der RegionFragokastello (Sfakia-Kreta, Griechenland)

Beschwerden von Einwohnern der Region Fragokastello (Sfakia-Kreta) zufolge ist dort der Bau eines thermoelektrischen Solarkraftwerks zur Herstellung von Strom geplant, das jedoch in Zeiten geringerer Sonneneinstrahlung als Alternative mit Flüssiggas funktionieren soll. Aus diesen Beschwerden geht auch hervor, daß der Bau des Kraftwerks von der Europäischen Union im Rahmen des Programms Thermie subventioniert werden soll.

Kann die Kommission mitteilen, ob sie tatsächlich beabsichtigt, dieses Vorhaben zu finanzieren und wenn ja, inwieweit eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, und zwar sowohl aus ökologischer Sicht die Region wurde als besonders schön eingestuft und in das Programm NATURA 2000 aufgenommen als auch aus ökonomisch-kultureller Sicht, da das Kraftwerk in der Nähe einer archäologischen Stätte und von Ortschaften gebaut werden soll, in denen der Fremdenverkehr floriert, der die Haupteinnahmequelle der Bewohner der Region darstellt?

Antwort von Frau de Palacio im Namen der Kommission

(17. November 1999)

Im Rahmen des Thermie-Programms hat das Projekt TE-235-96 (thermoelektrisches Solarkraftwerk in Frangokastello, Kreta-Theseus) für seine erste Phase Anlagenplanung Fördermittel erhalten.

Die Durchführung des Projekts hängt ausschließlich von den nationalen (griechischen) Rechtsvorschriften und Verfahren in bezug auf die Genehmigungsverfahren für Bodennutzung, Raumplanung, Umweltverträglichkeit, Bau, Betrieb und Netzanschluß ab. Werden diese Genehmigungen nicht erteilt, erhält das Projekt keinen weiteren Zuschuß. Insbesondere ist hier zu beachten, daß der Standort Frangokastello zu einem Gebiet gehört, das auf der Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung steht, die von den griechischen Behörden gemäß der Richtlinie 92/0043/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen(1) für das Netzwerk Natura 2000 vorgeschlagen worden sind. Die Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit für das Projekt sollten daher dem Erhaltungswert des Gebietes entsprechend Rechnung tragen, so daß seine Beeinträchtigung vermieden werden kann.

Werden Genehmigungen durch nationale oder lokale Behörden erteilt, muß die Kommission davon ausgehen, daß Umwelterwägungen berücksichtigt worden sind. Es liegt nicht in der Kompetenz der Kommission, sich in lokale Belange einzumischen. Allerdings kann die Kommission eingreifen, wenn ihr ein möglicher Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht gemeldet werden sollte.

(1) ABl. L 206 vom 22.7.1992.

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