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Document 91999E001674

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1674/99 von Marialiese Flemming (PPE-DE) an die Kommission. Selbstmedikation.

    ABl. C 170E vom 20.6.2000, p. 70–71 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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    91999E1674

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1674/99 von Marialiese Flemming (PPE-DE) an die Kommission. Selbstmedikation.

    Amtsblatt Nr. 170 E vom 20/06/2000 S. 0070 - 0071


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1674/99

    von Marialiese Flemming (PPE-DE) an die Kommission

    (22. September 1999)

    Betrifft: Selbstmedikation

    In der Entschließung des Europäischen Parlaments für eine Industriepolitik im Arzneimittelbereich, die vom Europäischen Parlament am 16. April 1996 verabschiedet wurde (A4-0104/96(1))wird die Selbstmedikation als wichtiges Element einer langfristigen Gesundheitspolitik betrachtet. Dies steht im Einklang mit der Position der Europäischen Kommission und insbesondere mit der Mitteilung vom 1. Juni 1994 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Gesundheitsförderung, Aufklärung, Erziehung und Ausbildung im Zuge des Aktionsrahmens im Bereich der Volksgesundheit.

    Wie daraus zu ersehen ist, ist mit Unterstützung des Europäischen Parlaments die Europäische Kommission in den vergangenen Jahren für die Ausweitung einer verantwortungsvollen Selbstmedikation eingetreten, was in Einklang steht mit der Bereitschaft der Bevölkerung mehr für die eigene Gesundheit zu tun. Dies hat bereits zu erheblichen Entlastungen der Sozialversicherungseinrichtungen geführt.

    Beabsichtigt die Kommission, diese Politik fortzusetzen und die Rahmenbedingungen für nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel weiter zu verbessern?

    (1) ABl. C 141 vom 13.5.1996, S. 63.

    Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission

    (26. Oktober 1999)

    Die Kommission teilt die Meinung des Herrn Abgeordneten, daß die Frage verantwortungsvoller Selbstmedikation und geeigneter Rahmen-bedingungen für nichtverschreibungspflichtige (frei verkäufliche) Arzneimittel von großer Bedeutung ist und besonderer Aufmerksamkeit bedarf. Die Kommission stellt fest, daß die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Arzneimittelbereich bereits einen detaillierten Rechtsrahmen für die Vermarktung von Arzneimitteln in der Gemeinschaft darstellen, und daß die gegenwärtige Rechtslage als zufriedenstellend betrachtet werden kann.

    Verbesserungen sind natürlich immer noch möglich. Gemäß Artikel 71 der Verordnung (EWG) 2309/93 vom 22. Juli 1993 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Schaffung einer Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln(1) wird die Kommission bis Ende des Jahres 2001 einen allgemeinen Bericht über die mit den neuen Zulassungssystemen für Arzneimittel gewonnenen Erfahrungen veröffentlichen. Dieser allgemeine Bericht wird die Grundlage für eine Überprüfung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Arzneimittelbereich, einschließlich der Vorschriften für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel, bilden.

    Bei dieser umfassenden Überprüfung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Arzneimittelbereich werden auch Fragen von besonderer Bedeutung für nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (insbesondere die Einbeziehung des Rechtsstatus im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung), der Umfang der für das zentralisierte Verfahren in Betracht kommenden Erzeugnisse, die Klassifizierung von Arzneimitteln als nichtverschreibungspflichtig bzw. verschreibungspflichtig (derzeit Bestandteil der Richtlinie 92/0026/EWG des Rates vom 31. März 1992 zur Einstufung bei der Abgabe von Humanarzneimitteln)(2) und die Anforderungen und Bedingungen für die Werbung für nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel (derzeit Bestandteil der Richtlinie 92/0028/EWG des Rates vom 31. März 1992 über die Werbung für Humanarzneimittel).(3)

    Darüber hinaus unterstützt die Kommission im Rahmen des Aktionsprogramms zur Gesundheitsförderung, -aufklärung, -erziehung und -ausbildung Maßnahmen zur Förderung einer fundierten Beratung und der Verbreitung zuverlässiger Informationen über die Selbstmedikation. In diesem Zusammenhang richtet sich die Aufmerksamkeit insbesondere auf die Stärkung der Rolle der im Bereich der Gesundheitsförderung, einschließlich Selbstmedikation, tätigen Angehörigen der Heilberufe und eine bessere Definition der zur Selbstmedikation geeigneten Indikationen.

    (1) ABl. L 214 vom 24.8.1993.

    (2) ABl. L 113 vom 30.4.1992.

    (3) ABl. L 113 vom 30.4.1992.

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