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Document 91999E000904

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 904/99 von Vincenzo VIOLA Verdacht auf Gewährung staatlicher Beihilfen zugunsten der Banco di Sicilia Spa

    ABl. C 348 vom 3.12.1999, p. 142 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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    91999E0904

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 904/99 von Vincenzo VIOLA Verdacht auf Gewährung staatlicher Beihilfen zugunsten der Banco di Sicilia Spa

    Amtsblatt Nr. C 348 vom 03/12/1999 S. 0142


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0904/99

    von Vincenzo Viola (PPE) an die Kommission

    (7. April 1999)

    Betrifft: Verdacht auf Gewährung staatlicher Beihilfen zugunsten der Banco di Sicilia Spa

    Die Übertragung der Aktiva und Passiva der in verwaltungsbehördlicher Zwangsliquidation befindlicher Sicilcassa SpA an die Banco di Sicilia SpA wurde durch das Einschreiten des Fondo Interbancario di Tutela dei Depositi (Interbankenfonds zum Schutz der Einlagen) und aufgrund von Unterstützungsmaßnahmen, wie sie im Ministerialerlaß vom 27. September 1974 vorgesehen sind, möglich. Die von der Banca d'Italia gemäß diesem Ministerialerlaß überwiesenen Vorschüsse - deren Höhe (etwa 5000 Mrd Lire) bekannt ist, da mit der Überweisung bereits begonnen wurde - können staatlichen Beihilfen gleichgesetzt werden. Diese Ansicht vertritt auch die Kommission in einem der 14 Punkte, zu denen sie die italienische Regierung um weitere Klarstellungen ersucht hat.

    Kann die Kommission mitteilen, ob sie die geforderten Klarstellungen in bezug auf das Einschreiten der Banca d'Italia, insbesondere hinsichtlich der Höhe der Unterstützung erhalten hat, und sich dazu äussern, inwieweit dieses Vorgehen mit dem freien Wettbewerb in Einklang zu bringen ist?

    Antwort von Herrn Van Miert im Namen der Kommission

    (21. April 1999)

    Der Herr Abgeordnete hat um Auskunft darüber gebeten, ob die italienische Regierung der Kommission nach Einleitung des Verfahrens nach Artikel93 Absatz2 gegen die Banco di Sicilia(1) eine umfassende Dokumentation übermittelt hat. Ausserdem möchte er wissen, ob die Kommission die Interventionsmaßnahmen der Banca d'Italia bei der Liquidation der Sicilcassa für mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar hält.

    In diesem Zusammenhang sei zunächst darauf hingewiesen, daß die italienische Regierung alle von der Kommission erbetenen Unterlagen vorgelegt hat, mit Ausnahme der endgültigen Fassung des Strategieplans der Mediocredito Centrale, in dem das Industrieprojekt erläutert wird, das die Kapitalerhöhung der Banco, die von der Mediocredito gezeichnet wurde, erforderlich gemacht hat. Dieser Plan soll der Kommission demnächst vorgelegt werden.

    Sobald der Kommission sämtliche erbetenen Informationen vorliegen, wird sie prüfen, ob die vom italienischen Staat zur Rettung und zur Sanierung der sizilianischen Banken ins Auge gefassten Maßnahmen mit den Wettbewerbsvorschriften in Einklang stehen.

    (1) ABl. C 297 vom 25.9.1998.

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