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Document 91999E000612

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 612/99 von Bernie MALONE Doppelbesteuerungsabkommen

ABl. C 370 vom 21.12.1999, p. 72 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91999E0612

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 612/99 von Bernie MALONE Doppelbesteuerungsabkommen

Amtsblatt Nr. C 370 vom 21/12/1999 S. 0072


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0612/99

von Bernie Malone (PSE) an die Kommission

(12. März 1999)

Betrifft: Doppelbesteuerungsabkommen

Geht die Politik der Kommission dahin, Doppelbesteuerungsabkommen genau zu prüfen, um sicherzugehen, daß es zu keiner Benachteiligung aus Gründen der Staatsangehörigkeit kommt? Ist der Kommission die Bestimmung im Doppelbesteuerungsabkommen Irland/Vereinigtes Königreich über die Besteuerung von Einnahmen aus Auslandsdividenden bekannt? Hält die Kommission diesen Ansatz für diskriminierend?

Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission

(27. April 1999)

Die Mitgliedstaaten sind zuständig für die Aushandlung und den Abschluß bilateraler Doppelbesteuerungsabkommen. Diese Abkommen müssen die Gemeinschafts-vorschriften, insbesondere die Grundfreiheiten und den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, einhalten. Die Kommission prüft nicht systematisch einzelstaatliche Steuervorschriften und Doppelbesteuerungsabkommen, jedoch untersucht sie, wenn sie auf einen Fall aufmerksam gemacht wird, ob sie mit den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft vereinbar sind.

Es ist bekannt, daß sowohl das Vereinigte Königreich als auch Irland kürzlich ihre Rechtsvorschriften über die steuerliche Behandlung von Dividenden geändert haben. Ferner ist bekannt, daß ein Protokoll zu dem Abkommen zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich am 1. Januar 1999 für die Körperschaftssteuern in Kraft trat und am 6. April 1999 für die Einkommenssteuern in Kraft treten wird und daß dieses einen neuen Artikel über die steuerliche Behandlung von Dividenden enthält.

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