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Document 91999E000590

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 590/99 von Nuala AHERN Richtlinie 96/29/Euratom im Hinblick auf die Umweltauswirkungen der Deregulierung der Kontrollen von Radioaktivität

    ABl. C 370 vom 21.12.1999, p. 65 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91999E0590

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 590/99 von Nuala AHERN Richtlinie 96/29/Euratom im Hinblick auf die Umweltauswirkungen der Deregulierung der Kontrollen von Radioaktivität

    Amtsblatt Nr. C 370 vom 21/12/1999 S. 0065


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0590/99

    von Nuala Ahern (V) an die Kommission

    (12. März 1999)

    Betrifft: Richtlinie 96/29/Euratom im Hinblick auf die Umweltauswirkungen der Deregulierung der Kontrollen von Radioaktivität

    Welche Vorhaltungen sind der Kommission bezueglich der Richtlinie 96/29/Euratom des Rates(1) im Hinblick auf die Umweltauswirkungen der Deregulierung der Kontrollen von Radioaktivität zugegangen? Wie ist ihr Kenntnisstand im Hinblick auf Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie mit grundlegenden Sicherheitsnormen in innerstaatliches Recht?

    Antwort von Frau Bjerregaard im Namen der Kommission

    (29. April 1999)

    Die Richtlinie 96/29/Euratom des Rates zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen enthält die wichtigsten Gesichtspunkte des Vorschlags, den die Kommission auf Grundlage der Stellungnahme der in Artikel 31 Euratom-Vertrag genannten Gruppe der wissenschaftlichen Sachverständigen unterbreitet hat.

    Die Richtlinie 96/29/Euratom ersetzt die Richtlinie 80/836/Euratom(2), geändert durch die Richtlinie 84/467/Euratom(3). Die Kommission ist der Ansicht, daß diese auf der Grundlage von aktualisierten wissenschaftlichen Erkenntnissen und in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der zuständigen internationalen Organisationen für Arbeitskräfte und Bevölkerung einen besseren Schutz bietet. Im Zusammenhang mit dieser neuen Richtlinie kann nicht von einer Deregulierung dieses Bereiches gesprochen werden. Im Gegenteil, die Vorschriften im Hinblick auf die natürliche Strahlenbelastung wurden ausgeweitet.

    Trotz der von der Kommission an den Tag gelegten Sorgfalt bei der Ausarbeitung der vorgeschlagenen Richtlinie und bei den Verhandlungen mit den Organen, die zu ihrer Verabschiedung führten, ist diese Richtlinie wie jede andere Rechtsvorschrift Gegenstand kritischer Äusserungen einzelner Personen oder Interessengruppen. Ein Überblick über die vorgebrachten Kritiken wurde auf dem Workshop " Kritik der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen - Überblick und Bewertung" gegeben, der vom Parlament am 5. Februar 1998 in Brüssel veranstaltet wurde. Dieser Überblick kann einem unter derselben Bezeichnung vom Parlament veröffentlichten Dokument entnommen werden.

    Lediglich die Niederlande hat bereits wichtige Teile der Richtlinie 96/29/Euratom, die bis zum 3. Mai 2000 umgesetzt werden muß, in nationale Rechtsvorschriften umgesetzt,. Dänemark wiederum hat punktüll einige Vorschriften der Richtlinie umgesetzt.

    (1) ABl. L 159 vom 29.6.1996, S. 1.

    (2) ABl. L 246 vom 17.9.1980.

    (3) ABl. L 265 vom 5.10.1984.

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