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Document 91999E000563

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 563/99 von Roberta ANGELILLI Umstrukturierung des Nationalen Olympischen Komitees Italiens (CONI) und Erhaltung von Arbeitsplätzen

ABl. C 370 vom 21.12.1999, p. 62 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91999E0563

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 563/99 von Roberta ANGELILLI Umstrukturierung des Nationalen Olympischen Komitees Italiens (CONI) und Erhaltung von Arbeitsplätzen

Amtsblatt Nr. C 370 vom 21/12/1999 S. 0062


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0563/99

von Roberta Angelilli (NI) an die Kommission

(12. März 1999)

Betrifft: Umstrukturierung des Nationalen Olympischen Komitees Italiens (CONI) und Erhaltung von Arbeitsplätzen

Am 29. Januar 1999 hat der italienische Ministerrat einen Beschluß zum Entwurf eines Gesetzesdekrets über die "Umstrukturierung des Nationalen Olympischen Komitees Italiens" getroffen. In dieser Bestimmung ist eine "Neuordnung" vorgesehen, die in Wirklichkeit aus einer wilden Privatisierung der Strukturen dieses Komitees besteht, durch das es von den verschiedenen Sportverbänden losgelöst wird und nicht nur die Funktionsfähigkeit der Struktur, sondern auch eine grosse Zahl von Arbeitsplätzen ernsthaft aufs Spiel gesetzt werden.

Die Privatisierung dieser Strukturen würde darüber hinaus nicht zu einer Verringerung der Staatsverschuldung, sondern dazu führen, daß die erheblichen Einnahmen aus den mit den sportlichen Veranstaltungen verbundenen Preisausschreiben und Wetten (Fußballtoto oder anderes) Privatpersonen zufließen.

Kann die Kommission in Anbetracht dessen mitteilen:

1. ob sie der Ansicht ist, daß die wilde Privatisierung des CONI und der Sportverbände zumindest schrittweise geschehen und dabei der Erhaltung der Arbeitsplätze besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte,

2. ob der Privatisierungsprozeß gegebenenfalls gegen die "Europäische Charta des Sports" verstösst, die im Jahr 1992 von der VII. Konferenz der europäischen Sportminister in Rhodos angenommen wurde,

3. ob diese Privatisierung gegebenenfalls den wirtschaftlich schwächsten Bevölkerungsschichten das Recht auf Sport verweigert, wenn man ferner bedenkt, wie wenige öffentliche Strukturen von anderen Einrichtungen als dem CONI verwaltet werden,

4. wie sie diese Angelegenheit insgesamt beurteilt?

Antwort von Herrn Oreja im Namen der Kommission

(5. Mai 1999)

Die Anfrage der Frau Abgeordneten fällt in die Zuständigkeit der italienischen Regierung.

Soweit die Umstrukturierung des Nationalen Olympischen Komitees Italiens jedoch eine Privatisierung nach sich zieht, auf die die Richtlinie 77/187/EWG(1) vom 14. Februar 1977 über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen Anwendung findet, muß der Erwerber die gleichen Arbeitsbedingungen wie der Veräusserer aufrechterhalten.

Im Sinne der Richtlinie stellt der Übergang eines Unternehmens als solcher für den Veräusserer oder den Erwerber keinen Grund zur Kündigung dar (Art. 4 Abs. 1); diese Bestimmung steht aber etwaigen Kündigungen aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen, die Änderungen im Bereich der Beschäftigung mit sich bringen, nicht entgegen.

Daher ist das nationale Recht zur Umsetzung der Richtlinie 77/187/EWG in der Auslegung des Europäischen Gerichtshofs für die rechtlichen Konsequenzen aus dieser Angelegenheit maßgebend.

(1) ABl. L 61 vom 5.3.1977.

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