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Document 91999E000064

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 64/99 von Carlos ROBLES PIQUER Gemeinschaftliches Konzept im Bereich der Atomenergie

    ABl. C 348 vom 3.12.1999, p. 17 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91999E0064

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 64/99 von Carlos ROBLES PIQUER Gemeinschaftliches Konzept im Bereich der Atomenergie

    Amtsblatt Nr. C 348 vom 03/12/1999 S. 0017


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0064/99

    von Carlos Robles Piquer (PPE) an die Kommission

    (27. Januar 1999)

    Betrifft: Gemeinschaftliches Konzept im Bereich der Atomenergie

    Während einige Länder beabsichtigen, ihre Atomanlagen zu demontieren, was als Hinweis auf den Rückgang dieser Energiequelle in der westlichen Welt zu verstehen ist, sagen ihre Verteidiger voraus, daß diese in weniger als zwanzig Jahren zwangsläufig einen erneuten Aufschwung erleben wird.

    Diese Debatte, die eher auf emotionalen als auf rationalen Argumenten beruht, wirkt sich auf die Realität und die Erwartungen aus, für die Stromerzeugung eine umweltfreundlichere Energiequelle als Kohle, Erdöl oder Erdgas zu erschließen.

    Kann die Kommission angesichts der Verantwortung, die ihr im Bereich der Atomenergie aufgrund der einschlägigen Rechtsvorschriften obliegt, mitteilen, welche Haltung sie eingenommen hat und weiterhin einnehmen wird, um die europäische Öffentlichkeit über die wirklichen Trümpfe und die Probleme aufzuklären, die von der Atomenergie angesichts einer weltweit wachsenden Energienachfrage gelöst werden müssen?

    Antwort von Herrn Papoutsis im Namen der Kommission

    (3. März 1999)

    Die derzeitige und künftige Rolle der Kernenergie bei der Energieversorgung der Gemeinschaft und auf weltweiter Ebene hat die Kommission in ihrer Mitteilung über die Kernindustrie in der Europäischen Union (Hinweisendes Nuklearprogramm nach Artikel 40 Euratom-Vertrag(1)) in Augenschein genommen.

    Darin werden insbeondere die wichtigsten Merkmale und Herausforderungen der Kernindustrie untersucht.

    (1) KOM(97) 401 endg.

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