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Document 91999E000029

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 29/99 von Nikitas KAKLAMANIS an die Kommission. Menschenrechte für Siedler in ungenehmigten Bauten

ABl. C 182 vom 28.6.1999, p. 140 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91999E0029

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 29/99 von Nikitas KAKLAMANIS an die Kommission. Menschenrechte für Siedler in ungenehmigten Bauten

Amtsblatt Nr. C 182 vom 28/06/1999 S. 0140


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0029/99

von Nikitas Kaklamanis (UPE) an die Kommission

(20. Januar 1999)

Betrifft: Menschenrechte für Siedler in ungenehmigten Bauten

Gebäude, die ohne Genehmigung errichtet wurden, gibt es in Griechenland etwa 800.000, während die Zahl der Menschen, die sich in diesen Bauten ausserhalb der Bebauungspläne niedergelassen haben, (mit den Familien) zwei Millionen übersteigt.

Die griechischen Behörden haben diesen Siedlern wiederholt zugesichert, daß die Legalisierung ihrer Bauten zufriedenstellend geregelt werden wird und sie in die Bebauungspläne aufgenommen werden sollen, ohne daß bisher derartiges geschehen wäre. Die von 1977 bis heute erlassenen Gesetze und Präsidialerlasse (der jüngste Präsidialerlaß Nr. 267 datiert von 1998) haben eine reine Abkassierungsfunktion, erlegen den Siedlern gewaltige Strafgelder auf, während der Anschluß der Gebäude an die Netze der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Stromversorgung, etwas, was in jedem Land der Welt als selbstverständlich gilt, immer noch nicht funktioniert. Dieser Zustand ist eine Verletzung der elementarsten Menschenrechte und stempelt 1/5 der Bewohner Griechenlands zu "Bürgern zweiter Klasse" ab.

Kann die Kommission mitteilen, ob ihr die Lage der Siedler ausserhalb der Bebauungspläne in Griechenland bekannt ist, welche Maßnahmen sie zu treffen gedenkt, damit über 2 Mio Griechen endlich aufatmen dürfen, denen die elementarsten sozialen Versorgungsleistungen wie Wasser, Licht und Abwasserbeseitigung vorenthalten werden?

Antwort von Herrn Santer in Namen der Kommission

(12. Februar 1999)

Diese Angelegenheit fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der innerstaatlichen Behörden.

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