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Document 91998E003910

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3910/98 von Raimo ILASKIVI an die Kommission. Besteuerung von nach Finnland importierten Gebrauchtwagen

ABl. C 182 vom 28.6.1999, p. 134 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91998E3910

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3910/98 von Raimo ILASKIVI an die Kommission. Besteuerung von nach Finnland importierten Gebrauchtwagen

Amtsblatt Nr. C 182 vom 28/06/1999 S. 0134


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3910/98

von Raimo Ilaskivi (PPE) an die Kommission

(4. Januar 1999)

Betrifft: Besteuerung von nach Finnland importierten Gebrauchtwagen

Die EU-Kommission hat der finnischen Regierung am 4.5.1998 eine offizielle Bemerkung zur Besteuerung von aus einem anderen Mitgliedstaat nach Finnland importierten Gebrauchtwagen übermittelt. Die finnische Regierung hat daraufhin dem Parlament am 27.11.1998 einen Gesetzentwurf vorgelegt, durch den die obengenannte Kraftfahrzeugbesteuerung geändert werden soll, was aber nur in sehr geringem Ausmaß geschieht.

Meiner Meinung nach verstösst das finnische Gesetz über die Kraftfahrzeugbesteuerung bei Gebrauchtwagen nach den Änderungen weiterhin gegen Artikel 95 des EG-Vertrags, da aus anderen Mitgliedstaaten importierte Gebrauchtwagen wegen der hohen Besteuerung mit in Finnland gekauften Gebrauchtwagen nicht gleichgestellt sind. Die Situation hat sich also nach dem neuen Gesetzentwurf im Vergleich zu dem, was ich bereits in meiner schriftlichen Anfrage an die Kommission vom 11.12.1997 erläutert habe, nicht wesentlich geändert.

An zentraler Stelle des finnischen Gesetzes über die Kraftfahrzeugbesteuerung steht Paragraph 7, auf den auch die Kommission verwiesen hat. Dieser Paragraph wird so geändert, daß die Steuervergünstigung bei einem importierten Kraftfahrzeug normalerweise 0,6 % pro Nutzungsmonat beträgt, während diese nach dem derzeit geltenden Gesetz 0,5 % beträgt. Es versteht sich von selbst, daß eine derart geringfügige Änderung keine Lösung für das Problem bedeutet, das darin besteht, daß die begehrtesten, die ein paar Jahre alten Importfahrzeuge auch in Zukunft für den finnischen Verbraucher unerschwinglich sein werden.

Die Situation wird noch dadurch erschwert, daß Schweden, der nächstgelegene EU-Mitgliedstaat, die Besteuerung von Kraftfahrzeugen 1996 abgeschafft hat. Dies bedeutet, daß der Import eines Gebrauchtwagens in Schweden für Privatleute eine realistische Alternative ist.

Ich möchte die Kommission weiterhin darauf aufmerksam machen, daß das Funktionieren des Binnenmarktes noch dadurch behindert wird, daß das finnische Gesetz über die Kraftfahrzeugbesteuerung auch in seiner revidierten Fassung kompliziert ist und viele technische Details enthält, was den Zollbehörden zuviel Spielraum für auf unterschiedlicher Auslegung basierende Entscheidungen gibt.

Welche Maßnahmen gedenkt die Kommission zu ergreifen, um das neue finnische Gesetz über die Kraftfahrzeugbesteuerung in Einklang mit Artikel 95 des EG-Vertrags zu bringen?

Antwort von Herrn Monti in Namen der Kommission

(18. Februar 1999)

Die Kommission holt gegenwärtig die zur Beantwortung der Frage erforderlichen Informationen ein. Sie wird das Ergebnis ihrer Nachforschungen unverzueglich mitteilen.

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