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Document 91998E003686

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3686/98 von Hiltrud BREYER an die Kommission. Kernkraftwerk Ignalina, Litauen

    ABl. C 207 vom 21.7.1999, p. 110 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91998E3686

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3686/98 von Hiltrud BREYER an die Kommission. Kernkraftwerk Ignalina, Litauen

    Amtsblatt Nr. C 207 vom 21/07/1999 S. 0110


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3686/98

    von Hiltrud Breyer (V) an die Kommission

    (7. Dezember 1998)

    Betrifft: Kernkraftwerk Ignalina, Litauen

    1. Ist der Kommission bekannt, daß das Litauische Parlament im November die nationale Energiestrategie erörtern und verabschieden wird, die sehr wohl die Wiederinbetriebnahme der Reaktoren des Kernkraftwerks Ignalina in Litauen empfehlen könnte, eine Maßnahme, die mit dem Abkommen über die nukleare Sicherheitsbilanz und der Agenda 2000 unvereinbar wäre. Was unternimmt die Kommission, um die Wiederinbetriebnahme des KKW zu verhindern?

    2. Wird die Kommission Mittel, die Litauen im Rahmen der Heranführungsstrategie erhält, von der Schließung des KKW Ignalina abhängig machen?

    3. Teilt die Kommission die Ansicht, daß die kürzlich mit dem litauischen Energiesektor geschlossenen Verträge über die Ausfuhr von 6 TWh Strom jährlich für die nächsten zehn Jahre - nahezu die von einem Block des KKW Ignalina erzeugte Gesamtstrommenge - die litauischen Behörden von der Stillegung der Reaktoren abhalten werden?

    4. Welche Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, falls die litauische Regierung die Wiederinbetriebnahme der Reaktoren von Ignalina einleiten sollte?

    Antwort von Herrn van den Brök im Namen der Kommission

    (15. Januar 1999)

    Die Zusage der litauischen Regierung, dem Parlament vor Ende des Jahres 1998 eine nationale Energiestrategie vorzulegen, ist der Kommission bekannt, und sie verfolgt diese Frage mit grösster Aufmerksamkeit.

    In Koordinierung mit internationalen Finanzinstitutionen hat die Kommission die litauische Regierung mehrmals dringend ersucht, den Verpflichtungen nachzukommen, die sie in der Vereinbarung über ein Konto für nukleare Sicherheit mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung eingegangen ist. So verpflichtete sich die litauische Seite, die Reaktoren des Kernkraftwerks (KKW) Ignalina nicht wieder in Betrieb zu nehmen. In ihrer Stellungnahme zu dem litauischen Antrag auf Beitritt zur Gemeinschaft, in der Beitrittspartnerschaft und in dem regulären Bericht vom 4. November 1998 hat die Kommission dies als vordringliche Aufgabe bezeichnet. Auch hat sie ihre Besorgnis über die Energieausfuhrpolitik Litauens zum Ausdruck gebracht.

    Die Kommission hat ihre Bereitschaft bekundet, gemeinsam mit der litauischen Regierung eine umfassende Energiestrategie zu erarbeiten. Dabei sollten auch die Auswirkungen einer Stillegung des KKW geprüft werden. Falls sich Litauen auf einen annehmbaren Zeitplan für die Stillegung festlegt, kann aus dem Haushalt der Gemeinschaft eine Finanzhilfe bereitgestellt werden. Jede künftige Bereitstellung von Phare-Mitteln für den litauischen Energiesektor wird von der Verabschiedung einer nationalen Energiestrategie im Einklang mit der Vereinbarung über ein Konto für nukleare Sicherheit, von einer Bestätigung der Verpflichtung, die Reaktoren nicht wieder in Betrieb zu nehmen, und von der Aufstellung eines realistischen Zeitplans für die Stillegung abhängig gemacht.

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