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Document 91998E003655
WRITTEN QUESTION No. 3655/98 by Elisabeth SCHROEDTER , Heidi HAUTALA to the Commission. Repressive measures taken against environmental activists in Ukraine
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3655/98 von den Abgeordneten Elisabeth SCHROEDTER , Heidi HAUTALA an die Kommission. Repressive Maßnahmen gegen Umweltschützer in der Ukraine
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3655/98 von den Abgeordneten Elisabeth SCHROEDTER , Heidi HAUTALA an die Kommission. Repressive Maßnahmen gegen Umweltschützer in der Ukraine
ABl. C 207 vom 21.7.1999, p. 102
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SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3655/98 von den Abgeordneten Elisabeth SCHROEDTER , Heidi HAUTALA an die Kommission. Repressive Maßnahmen gegen Umweltschützer in der Ukraine
Amtsblatt Nr. C 207 vom 21/07/1999 S. 0102
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3655/98 von Elisabeth Schrödter (V) und Heidi Hautala (V) an die Kommission (7. Dezember 1998) Betrifft: Repressive Maßnahmen gegen Umweltschützer in der Ukraine Nachdem die ukrainische für Umweltorganisation "Rainbow Keepers" Informationen über eventuelle Abzweigung und Mißbrauch von Geldern der EBRW, darunter auch Gelder für die Sicherheit in Tschnerobyl, veröffentlicht hatte, berichteten Mitglieder dieser Organisation, daß sie von der Polizei und dem Ukrainischen Geheimdienst (vormals KGB) unter Druck gesetzt worden waren. Vor dem EBRW-Gipfel in Kiew vom 9.-12. Mai wurden Umweltschützer verhört und ihnen wurden Haftstrafen angedroht. Ist sich die Kommission darüber im klaren, daß Umweltschützer in der Ukraine Belästigungen ausgesetzt sind? Welche Maßnahmen gedenkt die Kommission zu treffen, um die Redefreiheit in der Ukraine zu fördern? Wird die Kommission irgendwelche Maßnahmen ergreifen, um Umweltschützer, die die europäischen Institutionen über den Mißbrauch von EU-Geldern informieren, vor derartigen Belästigungen zu schützen? Antwort von Herrn van den Brök im Namen der Kommission (19. Januar 1999) Die Kommission hat keine Kenntnis von der Belästigung von Umweltschützern in der Ukraine. Gemäß Artikel 2 des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits bildet die Achtung der Grundsätze der Demokratie und der Menschenrechte (wie sie insbesondere in der Schlussakte von Helsinki und in der Pariser Charta für ein neues Europa definiert sind, einschließlich der Meinungs- und Pressefreiheit) einen wesentlichen Bestandteil der Partnerschaft und des Abkommens. Das wichtigste Instrument der Kommission zur Förderung der Redefreiheit in der Ukraine ist das Demokratieprogramm im Rahmen von Phare und Tacis, das ein Bestandteil der europäischen Demokratieinitiative des Parlaments ist. Mit diesem Programm soll in den ostmitteleuropäischen Ländern, in den Neuen Unabhängigen Staaten und in der Mongolei der Gedanke einer von der rechtsstaatlichen Grundordnung geprägten demokratischen Gesellschaft gefördert werden. In der Ukraine umfasst das Demokratieprogramm im Rahmen von Tacis Hilfestellung in Form von Überwachungs- und Schulungsmaßnahmen für die Medien sowie Aktionen zur Förderung des Beitrags eines unabhängigen Fernsehsektors zur Entwicklung einer demokratischen und zivilen Gesellschaft, zur Förderung des Staatsbürgerkundeunterrichts an den Schulen und zur Förderung der Mitwirkung der Öffentlichkeit an wirtschaftlichen und umweltpolitischen Entscheidungen. Die Kommission ist stets bemüht, Einzelpersonen und Gruppen, die ihr einen angeblichen Mißbrauch von Gemeinschaftsgeldern melden, durch vertrauliche Behandlung der erhaltenen Informationen und durch die Wahrung der Anonymität des Informanten zu schützen.