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Document 91998E003579

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3579/98 von Angela SIERRA GONZÁLEZ an die Kommission. Entschließung zu Waldbränden

    ABl. C 207 vom 21.7.1999, p. 90 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91998E3579

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3579/98 von Angela SIERRA GONZÁLEZ an die Kommission. Entschließung zu Waldbränden

    Amtsblatt Nr. C 207 vom 21/07/1999 S. 0090


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3579/98

    von Angela Sierra González (GÜ/NGL) an die Kommission

    (1. Dezember 1998)

    Betrifft: Entschließung zu Waldbränden

    Das Europäische Parlament hat kürzlich die Entschließung B4-0815/98 zu den Waldbränden in der EU im Sommer 1998 angenommen. In Ziffer 2 dieser Entschließung wird die Kommission aufgefordert, "die erforderlichen Mittel freizugeben, um soweit möglich die wirtschaftlichen und ökologischen Schäden in 'den betroffenen Gebieten' zu mindern".

    Wurde der Forderung des Europäischen Parlaments in diesem Sinne entsprochen?

    Wurden konkret Haushaltmittel bereitgestellt, um die von den Waldbränden auf Teneriffa (Kanarische Inseln), in Katalonien, Galizien und Kastilien-León angerichteten Schäden zu beheben? In welcher Höhe wurden für die jeweiligen Regionen Mittel bereitgestellt?

    Nach welchem Verfahren erfolgt in der Regel die Gewährung dieser Hilfen?

    Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

    (11. Januar 1999)

    Wir verweisen die Frau Abgeordnete auf die Antwort der Kommission auf die Schriftliche Anfrage E-3373/98 von Frau Ferrer(1) bezueglich der Mittel, die Spanien und Katalanien für Maßnahmen zum Schutz der Wälder gegen Brände erhalten haben.

    Neben den Maßnahmen, die im Rahmen der Verordnung (EWG) 2158/92 des Rates vom 23. Juli 1992 zum Schutze des Waldes in der Gemeinschaft gegen Brände(2) kofinanziert werden, sowie den vom EAGFL und vom Kohäsionsfonds kofinanzierten Maßnahmen zur Wiederaufforstung und zur Bekämpfung der Bodenerosion verfügt die Kommission über keine weiteren Finanzmittel zur Unterstützung der betroffenen Regionen. Durch eine Umprogrammierung der Maßnahmen innerhalb des Programmplanungsdokuments (DPP) können allerdings Mittel für Dringlichkeitsmaßnahmen, die durch die aufgetretenen Brände notwendig wurden, bereitgestellt werden. Die Mitglieder des DPP-Begleitausschusses haben jedoch noch keinen entsprechenden Antrag der Regionen erhalten. Damit das Umprogrammierungsverfahren eingeleitet werden kann, müssen der Kommission befürwortende Stellungnahmen mitgeteilt werden.

    (1) Siehe Seite 60.

    (2) ABl. L 217 vom 31.7.1992.

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