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Document 91998E003565

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3565/98 von Nikitas KAKLAMANIS an die Kommission. Einseitige Sendung in EURONEWS

    ABl. C 207 vom 21.7.1999, p. 89 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91998E3565

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3565/98 von Nikitas KAKLAMANIS an die Kommission. Einseitige Sendung in EURONEWS

    Amtsblatt Nr. C 207 vom 21/07/1999 S. 0089


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3565/98

    von Nikitas Kaklamanis (UPE) an die Kommission

    (1. Dezember 1998)

    Betrifft: Einseitige Sendung in EURONEWS

    EURONEWS ist ein Fernsehprogramm, das aus Mitteln der Unionsbürger finanziert wird. Trotzdem kommt es nicht selten vor, daß dieses Programm Meinungen verbreitet, die für das nationale oder religiöse Empfinden der Bürger von Mitgliedstaaten der EU eine Provokation darstellen, weil sie die Ansichten der politischen oder religiösen Führer dieser Länder verzerrt wiedergeben.

    Zu den neuesten Fällen gehört die Sendung über den Islam, die am Sonntag, 8. November 1998 um 20.00 Uhr ausgestrahlt wurde. In dieser Sendung wurde der Präses der griechisch-orthodoxen Kirche und Erzbischof von Athen und ganz Griechenland, Christodoulos, als ein unbelehrbarer "Nationalist" dargestellt, der die Leidenschaften in seinem Land schürt.

    Auf welche Weise gedenkt die Europäische Kommission (die die Aufsicht über den Sender innehat) zu reagieren, um die Würde des Präses der griechisch-orthodoxen Kirche zu schützen, der Millionen orthodoxer Bürger Griechenlands (eines Mitgliedstaates der EU) vertritt, dessen Bürger zum Betrieb von "EURONEWS" beitragen und deren religiöser Führer auf derartige Weise Beschimpfungen ausgesetzt wird?

    Antwort von Herrn Oreja im Namen der Kommission

    (5. Februar 1999)

    In ihrer Antwort auf die schriftliche Anfrage E-1985/98 des Herrn Abgeordneten(1) hat die Kommission die Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und dem Fernsehsender "Euronews" erläutert.

    Euronews ist ein unabhängiger Sender, der einem Konsortium aus über 18 öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten Europas und des Mittelmeerraums gehört, das mit der Produktionsgesellschaft für Nachrichtensendungen ITN assoziert ist. Die Europäische Union hält keine Anteile am Kapital von Euronews.

    Im Einvernehmen mit der Haushaltsbehörde hat die Kommission mit dem Sender 1998 eine Rahmenvereinbarung über die Koproduktion und Ausstrahlung von Informationsprogrammen über aktuelle europäische Fragen für die breite Öffentlichkeit ausgehandelt. Die geplanten Maßnahmen und ihre Finanzierungsbedingungen werden alljährlich in einer Vereinbarung festgelegt. Für den Inhalt der anderen Programme des Senders und für seine Verwaltung ist die Kommission nicht mitverantwortlich.

    Bei der von dem Herrn Abgeordneten zur Sprache gebrachten Sendung handelt es sich nicht um eine Koproduktion im Rahmen des Vertrags mit Euronews. Da es nicht Aufgabe der Kommission ist, die Programminhalte eines unabhängigen Fernsehsenders zu kontrollieren, hat sie auch keinen Einfluß auf die Präsentation der Informationen durch den Sender zu nehmen.

    (1) ABl. C 96 vom 8.4.1999, S. 22.

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