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Document 91998E003364

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3364/98 von Alexandros ALAVANOS an den Rat. Revision der Genfer-Flüchtlingskonvention

ABl. C 182 vom 28.6.1999, p. 71 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91998E3364

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3364/98 von Alexandros ALAVANOS an den Rat. Revision der Genfer-Flüchtlingskonvention

Amtsblatt Nr. C 182 vom 28/06/1999 S. 0071


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3364/98

von Alexandros Alavanos (GÜ/NGL) an den Rat

(16. November 1998)

Betrifft: Revision der Genfer-Flüchtlingskonvention

Die österreichische Präsidentschaft hat ein Strategiepapier zur Migrations- und Asylpolitik vorgelegt. Es umfasst Vorschläge zur Revision bzw. Abschaffung der Bestimmungen der Genfer-Flüchtlingskonvention von 1951, die sich auf die rechtliche Verpflichtung von Mitgliedstaaten beziehen, Schutzbedürftigen internationalen Schutz zu gewährleisten. Das Asylrecht wird darin drastisch beschnitten, da es nicht als individuelles politisches Recht sondern mehr als ein Angebot des Aufnahmelandes des Flüchtlings definiert ist. In dem Strategiepapier der österreichischen Präsidentschaft wird die Vorlage der endgültigen Fassung für Dezember 1998 - entweder als endgültige Schlußfolgerung oder als Zwischenbilanz - angekündigt. Kann der Rat daher mitteilen, ob er Kenntnis hat von den heftigen und berechtigten Reaktionen der Nichtregierungsorganisationen, der Fraktionen sowie von Mitgliedern des Europäischen Parlaments und von Seiten der Presse, die auf die Vorschläge zur Abänderung der Genfer-Konvention hin laut geworden sind, und wenn ja, wie er zu diesen Reaktionen steht? Gedenkt er, den fraglichen Text in Anbetracht dieser Reaktionen wesentlich abzuändern?

Antwort

(22.-23. Februar 1999)

1. Das Strategiepapier des österreichischen Vorsitzes zur Migrations- und Asylpolitik ist ein Diskussionspapier, das zu weiteren Überlegungen darüber veranlassen soll, wie die Probleme in den Bereichen Migration und Asyl in den Griff zu bekommen sind. Mit diesem Papier soll nicht die künftige Politik der Union in diesen Bereichen festgelegt, sondern versucht werden, den Entscheidungsträgern Kriterien an die Hand zu geben, auf deren Grundlage sie ihre Entscheidungen treffen können.

2. Im Anschluß an die Veröffentlichung dieses Papiers ist es ganz offensichtlich zu Mißverständnissen gekommen. Es bestand jedoch seitens des österreichischen Vorsitzes nie die Absicht, das Genfer Abkommen über die Rechtstellung der Flüchtlinge für die Zukunft in Frage zu stellen. In der überarbeiteten Fassung des Papiers, die dem Europäischen Parlament am 7. Oktober 1998 offiziell übermittelt worden ist, wurde dies deutlich zum Ausdruck gebracht. In dem Papier wird eine der Entwicklung Rechnung tragende neue Konstruktion des Schutzsystems empfohlen, die das Genfer Abkommen nicht antastet, aber komplementär dazu ein zusätzliches Modell entwickelt; dieser zusätzliche komplementäre Mechanismus würde keinerlei Änderungen beim Schutz vor Verfolgungen gemäß dem Genfer Abkommen über die Rechtstellung der Flüchtlinge bedeuten. Die Integrität des Genfer Abkommens wäre also nicht beeinträchtigt.

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