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Document 91998E003175

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3175/98 von John IVERSEN an die Kommission. Zoonose-Richtlinie

ABl. C 96 vom 8.4.1999, p. 164 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91998E3175

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3175/98 von John IVERSEN an die Kommission. Zoonose-Richtlinie

Amtsblatt Nr. C 096 vom 08/04/1999 S. 0164


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3175/98

von John Iversen (PSE) an die Kommission

(12. Oktober 1998)

Betrifft: Zoonose-Richtlinie

Bis zum 1.9.1997 hätten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Zoonose-Richtlinie verabschieden müssen. Welche Mitgliedstaaten haben dies bis zu diesem Datum oder bis heute getan?

Was hat die Kommission unternommen, um ihrer Aufgabe nachzukommen, die Durchführung der EU-Vorschriften in den Mitgliedsländern, die diese Verpflichtung nicht erfuellt haben, sicherzustellen?

Bis zum 1.11.1997 hätte die Kommission dem Rat einen Bericht mit den entsprechenden Vorschlägen zur Bekämpfung von Zoonosen unterbreiten sollen. Weshalb hat die Kommission dies nicht getan?

Wann gedenkt die Kommission den Bericht mit den Vorschlägen zu unterbreiten?

Bis zum 1.1.1998 hätten die Mitgliedsländer die Mindestmaßnahmen, die in der Zoonose-Richtlinie festgelegt sind, durchführen müssen. Welche Mitgliedsländer haben dies bis zu diesem Datum oder bis heute getan? Was hat die Kommission unternommen, um ihrer Aufgabe nachzukommen, die Durchführung der EU-Vorschriften in den Mitgliedsländern, die diese Verpflichtung nicht erfuellt haben, sicherzustellen?

Bis zum 1.3.1998 hätten die Mitgliedstaaten der Kommission einen Plan über die nationalen Maßnahmen vorlegen müssen, die sie ergriffen haben oder zu ergreifen gedenken, um die in der Zoonose-Richtlinie festgelegten Ziele zu erreichen. Welche Mitgliedstaaten sind dieser Verpflichtung bis zu dem genannten Datum oder bis heute nachgekommen? Was hat die Kommission unternommen, um ihrer Aufgabe nachzukommen, die Durchführung der EU-Vorschriften in den Mitgliedsländern, die diese Verpflichtung nicht erfuellt haben, sicherzustellen?

Bis zum 31.12.1998 soll die Kommission einen Beschluß über die Pläne von Drittländer mit Angabe der Garantien, die diese Länder mit Blick auf die Bekämpfung von Zoonose geben, fassen. Wird kein Beschluß mit Blick auf ein Drittland gefasst, wird dieses Land von der Gemeinschaftsliste der Länder, die in die EU exportieren können, gestrichen. Für welche Drittländer ist ein Beschluß gefasst worden? Gedenkt die Kommission, die Frist für alle Drittländer einzuhalten?

Zoonosen sind eine der schwerwiegendsten Gefährdungen der Gesundheit der Bevölkerung in der EU. Wieviele Menschen in den einzelnen Mitgliedstaaten sind an den verschiedenen Formen von Zoonosen erkrankt und wieviele Menschen sind als Folge einer Zoonosenerkrankung gestorben?

Antwort von Herrn Fischler in Namen der Kommission

(23. Oktober 1998)

Die Kommission holt gegenwärtig die zur Beantwortung der Frage erforderlichen Informationen ein. Sie wird das Ergebnis ihrer Nachforschungen unverzueglich mitteilen.

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