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Document 91998E002248

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2248/98 von den Abgeordneten Jesús CABEZÓN ALONSO , Juan COLINO SALAMANCA an die Kommission. Anpassung der Beihilfen und GMO für Olivenöl

ABl. C 182 vom 28.6.1999, p. 4 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91998E2248

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2248/98 von den Abgeordneten Jesús CABEZÓN ALONSO , Juan COLINO SALAMANCA an die Kommission. Anpassung der Beihilfen und GMO für Olivenöl

Amtsblatt Nr. C 182 vom 28/06/1999 S. 0004


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2248/98

von Jesús Cabezón Alonso (PSE) und Juan Colino Salamanca (PSE) an die Kommission

(22. Juli 1998)

Betrifft: Anpassung der Beihilfen und GMO für Olivenöl

Werden die einzelstaatlichen Regierungen durch die jüngste Reform der GMO für Olivenöl, die vom Rat der Landwirtschaftsminister am 22.-25.6.1998 in Luxemburg beschlossen wurde, oder durch andere geltende Bestimmungen daran gehindert, aufgrund von Parametern im sozioökonomischen Bereich sowie auf den Gebieten Beschäftigung und Umwelt Anpassungen bei den Beihilfen, die für die Erzeuger von Olivenöl bestimmt sind, vorzunehmen?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

(24. September 1998)

Für Olivenöl sind nach dem Kompromiß des Rates vom 25. Juni 1998, der seinen Niederschlag in der Verordnung (EG) 1638/98 zur Änderung der Verordnung Nr. 136/66/EWG über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Fette(1) findet, Sofortmaßnahmen vorgesehen, um die grössten Schwierigkeiten für die Landwirte und die anderen Marktteilnehmer des Sektors zu vermeiden.

Grundlegendere Maßnahmen sind ab 1. November 2001 vorgesehen.

In diesem Rahmen und angesichts der Probleme, die die Kontrolle unterschiedlicher Beihilfeniveaus für Produkte mit sich bringen würde, deren Verkehr nicht eingeschränkt ist, wurden keine Vorkehrungen getroffen, um die Beihilfe nach Maßgabe verschiedener möglicherweise relevanter Kriterien zu staffeln.

Generell hat die Kommission im Rahmen der Agenda 2000 Vorschläge für eine Staffelung aller direkten Erzeugerbeihilfen gemacht.

(1) ABl. L 210 vom 28.7.1998.

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