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Document 91998E002120(01)
WRITTEN QUESTION No. 2120/98 by Antonios TRAKATELLIS to the Commission. Violations, omissions and shoddy workmanship in connection with the implementation of projects in Greece under the Second CSF and the Cohesion Fund and responsibility for these failings (SUPPLEMENTARY ANSWER)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2120/98 von Antonios TRAKATELLIS an die Kommission. Verstöße, Versäumnisse, Qualitätsmängel und Verantwortlichkeiten bei der Ausführung von Vorhaben in Griechenland im Rahmen des GFK II und des Kohäsionsfonds (ERGAENZENDE ANTWORT)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2120/98 von Antonios TRAKATELLIS an die Kommission. Verstöße, Versäumnisse, Qualitätsmängel und Verantwortlichkeiten bei der Ausführung von Vorhaben in Griechenland im Rahmen des GFK II und des Kohäsionsfonds (ERGAENZENDE ANTWORT)
ABl. C 135 vom 14.5.1999, p. 16
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SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2120/98 von Antonios TRAKATELLIS an die Kommission. Verstöße, Versäumnisse, Qualitätsmängel und Verantwortlichkeiten bei der Ausführung von Vorhaben in Griechenland im Rahmen des GFK II und des Kohäsionsfonds (ERGAENZENDE ANTWORT)
Amtsblatt Nr. C 135 vom 14/05/1999 S. 0016
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2120/98 von Antonios Trakatellis (PPE) an die Kommission (30. Juni 1998) Betrifft: Verstösse, Versäumnisse, Qualitätsmängel und Verantwortlichkeiten bei der Ausführung von Vorhaben in Griechenland im Rahmen des GFK II und des Kohäsionsfonds. Auf der Grundlage des Berichts des Gemischten Lenkungsausschusses und der jüngsten Veröffentlichungen ergeben sich ernste Fragen in bezug auf die korrekte Ausführung der Vorhaben, die im Rahmen des zweiten Gemeinschaftlichen Förderkonzepts und des Kohäsionsfonds (Griechenland) in Angriff genommen worden sind. Im einzelnen ist von Verstössen, Versäumnissen und mangelhaft durchgeführten Arbeiten seitens der Baufirmen die Rede, woraus sich eine Verantwortung der die Aufsicht führenden Organisationen und Ministerien in bezug auf Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 2 Milliarden Drachmen ergibt, während gleichzeitig geprüft wird, ob die Mittel zurückgefordert werden können. 1. Welche Verstösse, Qualitätsmängel und Versäumnisse sind der Kommission zur Kenntnis gelangt bzw. sind festgestellt worden, und für welche Vorhaben? 2. Auf welche Weise wird die Ausführung der Vorhaben kontrolliert, und inwieweit ist diese Kontrolle ausreichend und wirksam? 3. Welche Verantwortlichkeiten ergeben sich aus den Verstössen für welche Gremien, und welche Sanktionen sind hierfür vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen werden konkret zur Behebung der Versäumnisse bzw. zur Vermeidung ähnlicher Vorkommnisse in der Zukunft vorgeschlagen? 5. Wie wird die Kommission die richtige Verwendung der Mittel sicherstellen, die aus dem Gemeinschaftshaushalt zur Ausführung der Vorhaben bereitgestellt worden sind? Antwort von Frau Wulf-Mathies im Namen der Kommission (8. Juli 1998) Die Kommission prüft zur Zeit das von dem Herrn Abgeordneten angesprochene Problem und wird ihm ihre Schlußfolgerungen so bald wie möglich mitteilen.