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Document 91998E002107

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2107/98 von Alexandros ALAVANOS an die Kommission. Atomtests

    ABl. C 96 vom 8.4.1999, p. 37 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91998E2107

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2107/98 von Alexandros ALAVANOS an die Kommission. Atomtests

    Amtsblatt Nr. C 096 vom 08/04/1999 S. 0037


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2107/98

    von Alexandros Alavanos (GÜ/NGL) an die Kommission

    (10. Juli 1998)

    Betrifft: Atomtests

    Nach den jüngsten Atomtests in Asien herrscht Beunruhigung wegen der Zusammenarbeit zwischen der Türkei und Pakistan bei ihren Nuklearprogrammen und der verstärkten Aktivität der Türkei im Bereich der Kernenergie. In besonders erdbebengefährdeten Gebieten werden Reaktoren gebaut (AKUYU in der Türkei). Zugleich werden Befürchtungen laut, daß die Reaktoren in Akuyu nicht ausschließlich der Erzeugung von Strom dienen, sondern daß die Türkei dadurch zu einer Atommacht werden könnte.

    1. Ist der Kommission in bezug auf den Bau der Reaktoren in Akuyu bekannt, wie gefährlich hier ein starkes Erdbeben sein kann?

    2. Kann sie die ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um zu kontrollieren, inwieweit die Türkei oder andere Staaten Pakistan bei der Herstellung von Kernwaffen unterstützen?

    Antwort von Herrn van den Brök im Namen der Kommission

    (18. September 1998)

    Der Herr Abgeordnete wird auf die Antwort der Kommission auf die schriftliche Anfrage E-1876/98 von Herrn Kaklamanis(1) hingewiesen.

    Die Kommission verfügt über keine Zuständigkeit, sich an der Standortauswahl von Kernkraftwerken zu beteiligen. Die türkische Regierung und vor allem ihre Atomaufsichtsbehörde - die Türkische Kernenergiebehörde (TÄA) - sind für diese Auswahl zuständig, und zwar im allgemeinen Rahmen der Leitlinien der internationalen Atomenergie-Organisation (IÄA).

    Das Projekt des Kernkraftwerks von Akkuyu, das zivilen Zwecken dienen soll, zielt ab auf die in den kommenden Jahren wachsende Nachfrage der Türkei nach Elektrizität. Der Rahmen der vertraglichen Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und der Türkei ermöglicht der Kommission keine Zusammenarbeit mit der Türkei im Bereich der Kernenergie.

    Die Türkei ist Vertragspartei des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen. In diesem Rahmen gehört sie der Internationalen Atomenergie-Organisation an, die darüber wacht, daß die friedliche Nutzung von Kernenergie von dem betreffenden Land nicht zu militärischen Zwecken ausgenutzt wird, geschweige denn in seinen potentiellen Beziehungen mit Drittländern, die nicht Vertragspartei des o.a. Vertrags sind.

    Nach dem jüngsten Erdbeben in der Region Adana hat die türkische Regierung bestätigt, daß alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen für das künftige Kernkraftwerk von Akkuyu vorgesehen wurden. Mit dem Bau wurde noch nicht begonnen. Im August 1998 dürfte bekanntgegeben werden, welches Konsortium mit den Arbeiten beauftragt wird.

    (1) Siehe Seite 12.

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