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Document 91998E001840

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1840/98 von James MOORHOUSE an die Kommission. Lage der Menschenrechte in der Demokratischen Republik Kongo

    ABl. C 96 vom 8.4.1999, p. 11 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91998E1840

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1840/98 von James MOORHOUSE an die Kommission. Lage der Menschenrechte in der Demokratischen Republik Kongo

    Amtsblatt Nr. C 096 vom 08/04/1999 S. 0011


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1840/98

    von James Moorhouse (ELDR) an die Kommission

    (12. Juni 1998)

    Betrifft: Lage der Menschenrechte in der Demokratischen Republik Kongo

    Welche Maßnahmen hat die Kommission durchgeführt bzw. vorgesehen, mit denen die Demokratische Republik Kongo zur Achtung der Menschenrechte, zur Freilassung der politischen Gefangenen und zur Verpflichtung auf die Demokratie veranlasst werden soll?

    Antwort von Herrn Pinheiro im Namen der Kommission

    (9. Juli 1998)

    Die Kommission möchte daran erinnern, daß die direkte Zusammenarbeit der Union mit dem ehemaligen Zaire Anfang 1992 wegen der Behinderung des Demokratisierungsprozesses durch das Regime ausgesetzt wurde. Seitdem verfolgt die Union ein behutsames und schrittweises Vorgehen zur Förderung der Fortschritte der Regierung der Demokratischen Republik Kongo (RDC) im Bereich der Demokratisierung. Dieses Vorgehen wurde durch die Schlußfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten vom 15. September 1997 bestätigt: Die Zusammenarbeit wird entsprechend der Fortschritte wiederaufgenommen, die im Bereich der Menschenrechte, der Demokratisierung und des Rechtsstaates gemacht werden.

    In Abstimmung mit den Mitgliedstaaten verfolgt die Kommission die Entwicklung der Situation in Kinshasa mit grosser Aufmerksamkeit und Besorgnis. Ein kritischer und konstruktiver Dialog im Rahmen des o.g. schrittweisen Vorgehens wird jedoch mit der Regierung fortgesetzt. In diesem Rahmen beteiligt sich die Kommission an den Demarchen bei der Regierung des Kongo, die von den Missionen der Europäischen Troika und den Botschaften der Mitgliedstaaten vor Ort unternommen werden.

    In diesem Zusammenhang hat die Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten folgende Aktionen in den vom Herrn Abgeordneten angesprochenen Bereichen Menschenrechte, Unterstützung des Justizwesens und Förderung der Demokratisierung unternommen oder vorgesehen:

    - Mittelbindung in Höhe von 30 Mio. Ecu zur Verwendung im Rahmen eines Unterstützungsprogramms zur Vorbereitung der Wahlen. Das Programm zielt auf die Erfassung und Registrierung der Wähler sowie auf andere Aktionen ab, mit denen die Organisation von Wahlen und eines eventuellen Referendums über die Verfassung erleichtert werden können;

    - Mittelbindung in Höhe von 4 Mio. Ecu zur Einrichtung einer europäischen Wahlbeobachtungseinheit zur Überwachung des Wahlverfahrens. Ausser im Rahmen punktüller Missionen wurde diese Aktion noch nicht durchgeführt, da ein echtes Wahlverfahren noch nicht vorhanden ist;

    - ein solcher Besuch fand im April und Mai 1998 in Kinshasa statt, um ein Unterstützungsprogramm im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte und die Rehabilitation des Justizwesens auszuarbeiten. Derzeit untersucht die Kommission, inwieweit ein solches Programm durchgeführt werden kann.

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