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Document 91998E001565

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1565/98 von Viviane REDING an die Kommission. Zentralisierung der Lieferaufträge der EU-Organe

ABl. C 386 vom 11.12.1998, p. 150 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91998E1565

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1565/98 von Viviane REDING an die Kommission. Zentralisierung der Lieferaufträge der EU-Organe

Amtsblatt Nr. C 386 vom 11/12/1998 S. 0150


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1565/98

von Viviane Reding (PPE) an die Kommission

(20. Mai 1998)

Betrifft: Zentralisierung der Lieferaufträge der EU-Organe

Zusammen mit den übrigen EU-Organen versucht die Kommission im Interesse der Kostensenkung, die Vergabe von Lieferaufträgen, insbesondere bei der Beschaffung von Mobiliar, in Brüssel zu zentralisieren. Die Bestrebungen gehen dahin, zum einen größere Bestellungen aufzugeben und zum anderen die Güligkeitsdauer der Verträge zu verlängern, die durch wiederholte Verlängerungen eine Laufzeit von 10 Jahren erreichen können. Diese neue Vorgehensweise, die Einsparungen zu ermöglichen scheint, hat indessen ihre Schattenseiten. So ist zum einen die mittlere Lebensdauer des Mobiliars häufig kürzer als die von der Kommission angestrebte Vertragsdauer. Darüber hinaus begünstigt das neue Verfahren ganz offensichtlich große Unternehmen, die die immer umfangreicheren Bestellungen erledigen können.

Ist der Kommission bewußt, daß durch die Aufblähung und Verlängerung der Verträge und durch die zentrale Auftragsvergabe von Brüssel aus kleine und mittlere Unternehmen nicht zum Zug kommen? Ist der Kommission bewußt, daß sie, um eine geringfügige Kostenersparnis zu erzielen, den Wirtschaftssektor, auf den sie bei der Schaffung von Arbeitsplätzen am meisten zählt, schwer benachteiligt?

Welche Maßnahmen gedenkt die Kommission zu ergreifen, um zu verhindern, daß sich ihre Bemühungen um eine Kostensenkung negativ auf die kleinen und mittleren Unternehmen auswirken?

Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission

(22. Juni 1998)

Mit der langen Laufzeit der Verträge und der Zentralisierung der Mobiliarkäufe wird nicht nur die Senkung der Beschaffungskosten angestrebt. Die Mobiliarbestände sollen außerdem vereinheitlicht werden, damit sich die Verwaltung vereinfachen und der Austausch erleichtern läßt und bei Umzügen weniger Material transportiert werden muß.

Im Rahmen der Verträge soll der Materialbestand der Kommission und ggf. anderer Institutionen ergänzt und erneuert werden. Zwischen der Laufzeit der Verträge und der Lebensdauer des entsprechenden Materials besteht kein Zusammenhang.

Die langfristigen Verträge binden die Kommission - oder ein anderes Organ - längere Zeit an einen Lieferanten, wirken sich aber nicht auf das jährliche Auftragsvolumen aus, das in der Regel sehr umfangreich ist und von Jahr zu Jahr erheblich schwanken kann. Damit die Aufträge ordnungsgemäß ausgeführt werden und das finanzielle Gleichgewicht des Lieferanten nicht gestört wird, muß die Kommission Verträge mit Unternehmen schließen, deren Produktionskapazitäten ihrem Bedarf entsprechen, ohne jedoch darin Bestimmungen vorzusehen, die europäische und namentlich kleine und mittlere Unternehmen diskriminieren würden.

Mit Blick auf eine optimale Verwendung der öffentlichen Mittel achtet die Kommission im Zuge ihrer restriktiven Haushaltspolitik bei ihren Einkäufen generell auf ein bestmögliches Verhältnis zwischen Qualität und Preis. Damit trägt sie den Zielen der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens Rechnung, mit der insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen verbessert werden soll.

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