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Document 91998E001129

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1129/98 von Konstantinos HATZIDAKIS an die Kommission. Behinderung des Gütertransits in griechischen Häfen durch die griechischen Zollbehörden

    ABl. C 354 vom 19.11.1998, p. 67 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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    91998E1129

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1129/98 von Konstantinos HATZIDAKIS an die Kommission. Behinderung des Gütertransits in griechischen Häfen durch die griechischen Zollbehörden

    Amtsblatt Nr. C 354 vom 19/11/1998 S. 0067


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1129/98 von Konstantinos Hatzidakis (PPE) an die Kommission (8. April 1998)

    Betrifft: Behinderung des Gütertransits in griechischen Häfen durch die griechischen Zollbehörden

    Nach mir vorliegenden Informationen weigern sich die griechischen Zollbehörden widerrechtlich, für Reedereien, die einen regelmässigen Linienverkehr zwischen Gemeinschaftshäfen unterhalten, die Verzollung der in den griechischen Häfen Piräus, Thessaloniki und Heraklion verladenen und entladenen Güter nach dem vereinfachten gemeinschaftlichen Versandverfahren gemäß Artikel 448 des Zolltarifs der Europäischen Union (Verordnung EG 2454/93) ((ABl. L 253 vom 11.10.1993, S. 1. )) vorzunehmen.Unter dem Vorwand, daß alle Hafengebiete der drei genannten Häfen zu 100% als "Freihäfen" ausgewiesen sind, zwingen die genannten Zollbehörden die Verlader und die Empfänger von über diese drei Häfen versandten Waren, die in Griechenland für die beschönigend "Freihafengebiete" genannten Zonen geltenden 15 Zollverfahren einzuhalten; dies führt zu vermehrten Ausgaben und Zeitverlusten.

    Kann die Kommission mitteilen, ob ihr das Problem bekannt ist, und falls ja, welche Maßnahmen sie zur Behebung dieses Mißstands zu unternehmen gedenkt, der offensichtlich "Zunftinteressen" dient?

    Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission (4. Juni 1998)

    Der Herr Abgeordnete wird auf die Antwort der Kommission auf die schriftliche Anfrage E-762/98 von Herrn Jarzembowski ((ABl. C 323 vom 21.10.1998, S. 68. )) verwiesen.

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