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Document 91998E000849(01)
WRITTEN QUESTION No. 849/98 by Marco CELLAI Appeal to the Court of Justice by the Commission (SUPPLEMENTARY ANSWER)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 849/98 von Marco CELLAI Klage der Kommission beim Gerichtshof (ERGAENZENDE ANTWORT)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 849/98 von Marco CELLAI Klage der Kommission beim Gerichtshof (ERGAENZENDE ANTWORT)
ABl. C 370 vom 21.12.1999, p. 2
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 849/98 von Marco CELLAI Klage der Kommission beim Gerichtshof (ERGAENZENDE ANTWORT)
Amtsblatt Nr. C 370 vom 21/12/1999 S. 0002
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0849/98 von Marco Cellai (NI) an die Kommission (26. März 1998) Betrifft: Klage der Kommission beim Gerichtshof Pressemeldungen vom Dezember letzten Jahres zufolge soll die Kommission beschlossen haben, vor dem Gerichtshof im Hinblick auf die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die italienische Regierung zu klagen mit der Begründung, daß angeblich in dem Gesetz Nr. 236/95 eine Übergangsregelung zum Schutz der erworbenen Ansprüche der linguistischen Mitarbeiter ("collaboratori linguistici", der früheren Fremdsprachenlektoren - "lettori di lingua straniera"), die bereits gemäß dem Dekret des Präsidenten Nr. 382/80 an italienischen Universitäten beschäftigt sind, fehle. Bei diesem Vorgehen wird die Bedeutung des Urteils des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 20. November 1997 nicht berücksichtigt. Die Erhebung der Klage basiert eindeutig auf absichtlichen Unklarheiten zwischen den Begriffen "lecturer" und "lettore". Die Kommission macht keinerlei Angaben dazu, in welcher Weise die italienische Regierung die "erworbenen Ansprüche" nicht beachtet hätte, da die durch das Gesetz Nr. 236/95 eingeführte Regelung den Schutz der erworbenen Ansprüche der Betroffenen innerhalb des früheren Rechtsrahmens garantiert und deren Behandlung insgesamt verbessert. Die Kommission wird daher gebeten, mitzuteilen: 1. Ob und inwieweit ihr Beschluß durch Presseartikel oder Äusserungen europäischer Parlamentarier beeinflusst wurde; 2. Auf welche Rechtsgrundlagen sich die Klage stützt. Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission (5. Juni 1998) Die Kommission prüft zur Zeit das von dem Herrn Abgeordneten angesprochene Problem und wird ihm ihre Schlußfolgerungen so bald wie möglich mitteilen.