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Document 91998E000776

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 776/98 von Elly PLOOIJ-VAN GORSEL an die Kommission. Französische Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes

    ABl. C 304 vom 2.10.1998, p. 157 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91998E0776

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 776/98 von Elly PLOOIJ-VAN GORSEL an die Kommission. Französische Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes

    Amtsblatt Nr. C 304 vom 02/10/1998 S. 0157


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0776/98 von Elly Plooij-van Gorsel (ELDR) an die Kommission (5. März 1998)

    Betrifft: Französische Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes

    Im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes bereiten mehrere Mitgliedstaaten Änderungen in ihrer Gesetzgebung betreffend die Erzeugung und Verteilung von Elektrizität vor.

    1. Ist der Kommission bekannt, daß Frankreich Gesetzesänderungen vorbereitet oder bereits erlassen hat, in denen das "réseau d'alimentation générale en énergie électrique" als Eigentum von Electricité de France (EDF) angesehen wird, da sie die Konzession für dieses Netz besitzt?

    2. Kann die Kommission prüfen, ob die Konzession, die EDF bis jetzt vom französischen Staat hatte, vorsah, daß beim Auslaufen der Konzession das Eigentum am Elektrizitätsnetz an EDF übergeht?

    3. Ist dies nicht der Fall, ist die Kommission dann der Ansicht, daß diese Gesetzesänderung das Ziel verfolgt, das eigene Vermögen von EDF durch eine "Gratis"-Eigentumsübertragung des Stromnetzes zu vergrössern, um ihr auf diese Art eine günstige Wettbewerbsposition auf einem liberalisierten Elektrizitätsmarkt zu verschaffen?

    4. Wenn ja, ist dies eine mit dem EWG-Vertrag vereinbare Form einer staatlichen Beihilfe?

    Antwort von Herrn Van Miert im Namen der Kommission (26. März 1998)

    Der Kommission ist ein Gesetzentwurf, nach dem die französischen Behörden das Eigentum am Stromnetz nach Ablauf der Konzession auf Electricité de France (EDF) übertragen würden, nicht bekannt.

    Durch die Übertragung dieses Netzes vom französischen Staat auf EDF ohne einen entsprechenden Preis könnte das Gesamtvermögen von EDF in einer Weise wachsen, durch die das Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil erhielte.

    Die Kommission wird die Umstände in diesem von der Frau Abgeordneten erwähnten Fall untersuchen, um festzustellen, ob sie mit dem EG-Vertrag vereinbar sind.

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