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Document 91998E000737

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 737/98 von Werner LANGEN an die Kommission. Markenrichtlinie der EU

ABl. C 304 vom 2.10.1998, p. 153 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91998E0737

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 737/98 von Werner LANGEN an die Kommission. Markenrichtlinie der EU

Amtsblatt Nr. C 304 vom 02/10/1998 S. 0153


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0737/98 von Werner Langen (PPE) an die Kommission (2. März 1998)

Betrifft: Markenrichtlinie der EU

Die Markenrichtlinie der EU schafft einen rechtlichen Sonderschutz für Markenartikelhersteller und gestattet es diesen, die Preise für ihre Produkte auf künstlich hohem Niveau zu halten. Diese Regelung erscheint handelsrechtlich sehr bedenklich, da sie den Schutz der Markenartikelhersteller über internationale Abkommen und Vereinbarungen stellt. Hierdurch wird die Freiheit des Warenverkehrs eingeschränkt und gegen die Interessen der Verbraucher gehandelt, da diese letztlich die überhöhten Preise zahlen müssen. Ich frage deshalb die Kommission:

1. Wie beurteilt die Kommission die wettbewerbs- und verbraucherpolitischen Folgen der Einschränkung des freien Warenverkehrs durch die 1995 umgesetzte Markenrichtlinie der EU und wie begründet sie die faktische Dominanz der Interessen der Markenwarenproduzenten über die Interessen des freien Welthandels und der Verbraucher?

2. Welche Informationen hat die Kommission über den Umfang, in dem die Markenrichtlinie der EU den preisgünstigeren Import von Markenprodukten verhindert, und welche Auswirkungen hat diese Richtlinie seit ihrem Inkrafttreten auf das Niveau der Verkaufspreise für international gehandelte Markenartikel?

3. Welche Kenntnisse hat die Kommission über die praktische Anwendung der Markenrichtlinie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und kann sie bestätigen, daß beispielsweise in Belgien die Anwendung der Richtlinie zur Verhinderung von Parallelimporten durch Gerichtsentscheid als Mißbrauch verurteilt wurde?

Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission (8. April 1998)

Die Kommission prüft zur Zeit das von dem Herrn Abgeordneten angesprochene Problem und wird ihm ihre Schlußfolgerungen so bald wie möglich mitteilen.

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