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Document 91998E000625

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 625/98 von den Abgeordneten Juan COLINO SALAMANCA , Jesús CABEZÓN ALONSO an die Kommission. GMO für Rohtabak: Nutzung des Forschungsfonds

ABl. C 304 vom 2.10.1998, p. 141 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91998E0625

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 625/98 von den Abgeordneten Juan COLINO SALAMANCA , Jesús CABEZÓN ALONSO an die Kommission. GMO für Rohtabak: Nutzung des Forschungsfonds

Amtsblatt Nr. C 304 vom 02/10/1998 S. 0141


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0625/98 von Juan Colino Salamanca (PSE) und Jesús Cabezón Alonso (PSE) an die Kommission (9. März 1998)

Betrifft: GMO für Rohtabak: Nutzung des Forschungsfonds

Der aktuelle Vorschlag für eine Reform der Gemeinsamen Marktorganisation für Rohtabak sieht die Schaffung eines gemeinschaftlichen Tabakfonds vor, der über eine Einbehaltung finanziert wird, die 2% der Prämie entspricht. Gegenwärtig beträgt dieser Abzug 1% der Prämie. Kann die Kommission die folgenden Fragen beantworten:

1. Wie hoch war der Gesamtbetrag zur Finanzierung des Fonds aus der Prämie in den letzten drei Jahren?

2. Welche Forschungsprogramme oder sonstigen Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren über diesen Forschungsfonds durchgeführt?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission (27. März 1998)

Die Kommission kann den Herren Abgeordneten mitteilen, daß sie in den letzten drei Jahren (1995, 1996 und 1997) insgesamt 3.26 Mio. Ecu in den gemeinschaftlichen Forschungs- und Informationsfonds für Tabak eingezahlt hat. Die jeweiligen Beträge entsprechen den ersten Laufphasen der Projekte, die häufig über mehrere Jahre angelegt sind (bei Forschungsvorhaben in der Regel über fünf Jahre). Die Kommission hat also beschlossen, Forschungs- und Informationsprojekte, von denen die letzten spätestens 2003 auslaufen, in Höhe von insgesamt 25.88 Mio. Ecu zu finanzieren.

Die Programme, die im Rahmen der beiden Ausschreibungen den Zuschlag für eine Finanzierung über den gemeinschaftlichen Forschungs- und Informationsfonds für Tabak erhalten haben, sind der Übersicht zu entnehmen, die den Herren Abgeordneten und dem Generalsekretariat des Parlaments direkt zugesandt wird.

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