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Asiakirja 91998E000604

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 604/98 von den Abgeordneten Carlos CARNERO GONZÁLEZ , Laura GONZÁLEZ ÁLVAREZ , Pedro MARSET CAMPOS , Alonso PUERTA an die Kommission. Projekt der Hochgeschwindigkeitstrasse Madrid-Valladolid, das vom Ministerium für Entwicklung der spanischen Regierung ausgearbeitet wurde und gegenwärtig zur öffentlichen Information ausliegt

ABl. C 386 vom 11.12.1998, s. 28 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Euroopan parlamentin verkkosivustolla

91998E0604

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 604/98 von den Abgeordneten Carlos CARNERO GONZÁLEZ , Laura GONZÁLEZ ÁLVAREZ , Pedro MARSET CAMPOS , Alonso PUERTA an die Kommission. Projekt der Hochgeschwindigkeitstrasse Madrid-Valladolid, das vom Ministerium für Entwicklung der spanischen Regierung ausgearbeitet wurde und gegenwärtig zur öffentlichen Information ausliegt

Amtsblatt Nr. C 386 vom 11/12/1998 S. 0028


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0604/98

von Carlos Carnero González (GUE/NGL) , Laura González Álvarez (GUE/NGL) , Pedro Marset Campos (GUE/NGL) und Alonso Puerta (GUE/NGL) an die Kommission

(4. März 1998)

Betrifft: Projekt der Hochgeschwindigkeitstrasse Madrid-Valladolid, das vom Ministerium für Entwicklung der spanischen Regierung ausgearbeitet wurde und gegenwärtig zur öffentlichen Information ausliegt

Das Projekt der Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnlinie Madrid-Valladolid, das vom Ministerium für Entwicklung der spanischen Regierung ausgearbeitet wurde und gegenwärtig zur öffentlichen Information ausliegt, hat heftige Reaktionen der Öffentlichkeit in der autonomen Region Madrid hervorgerufen und insbesondere in den Gemeinden des Lozoya-Tals und anderen Orten, durch die die Trasse verlaufen soll, wie z.B. Tres Cantos. Die Ablehnung des Projektes (die großenteils auch das von der Regionalregierung von Madrid gleichzeitig entwickelte Projekt betrifft) fußt auf seinen erheblichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt dieses Tals, das einen großen Naturreichtum aufweist, und auf der Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anwohner der betroffenen Ortschaften und kam in Protesten der Bürgermeister von zehn Gemeinden dieser Gegend, des Koordinationsgremiums der Vereinigungen der "Montaña de la Sierra Norte", verschiedener Fraktionen des Regionalparlaments und der Gewerkschaftszentralen zum Ausdruck. In diesem Zusammenhang demonstrierten am Sonntag, den 15. Februar, Tausende von Personen an dem für das Eisenbahnprojekt vorgesehenen Ort. Ferner vertreten viele den Standpunkt, daß die Vorteile für den Verkehr, die das Ministerium dem vorgeschlagenen Projekt zuschreibt, durch andere, alternative Maßnahmen erreicht werden können, die aus umweltpolitischer Sicht akzeptabel und wirtschaftlich durchführbar sind, wie z.B. der verstärkte Ausbau der heutigen Eisenbahnlinien zwischen Madrid, Segovia, Avila, Burgos und Valladolid.

1. Sind der Kommission diese schwerwiegenden Umstände und die Ablehnung des Projekts der Hochgeschwindigkeitstrasse Madrid-Valladolid durch die Öffentlichkeit bekannt?

2. Denkt die Kommission nicht, daß sie sofort die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung anfordern sollte?

3. Hält die Kommission die Folgen des erwähnten Projektes für vereinbar mit den Richtlinien zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (u.a. 92/43/EG)(1), zu denen das Lozoya-Tal zweifellos zählt?

4. Welche Maßnahmen kann die Kommission einleiten, um in diesem Fall die Achtung des Gemeinschaftsrechts im Bereich Umweltschutz einschließlich der Richtlinien 85/337/EG(2) oder 92/43/EG zu gewährleisten?

5. Kann die Kommission mitteilen, welche Informationen sie von den spanischen Behörden erhalten hat, um den freien Zugang zu Umweltinformationen zu garantieren?

Antwort von Frau Bjerregaard im Namen der Kommission

(20. April 1998)

1. Der Kommission ist der von den Abgeordneten genannte Sachverhalt nicht bekannt.

2. In Artikel 2 der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten ist vorgesehen, daß Projekte, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standortes mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, vor ihrer Genehmigung einer Prüfung in bezug auf ihre Auswirkungen unterzogen werden müssen.

Diese Bestimmung gilt für die in Anhang I und Anhang II aufgeführten Projekte. In Anhang I ist unter Punkt 7 der Bau von Eisenbahn-Fernverkehrsstrecken genannt. Nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie müssen Projekte der in Anhang I aufgeführten Klassen einer Prüfung gemäß den Artikeln 5 bis 10 unterzogen werden.

Sollte es sich herausstellen, daß das betreffende Projekt als Eisenbahn-Fernverkehrsstrecke im Sinne von Punkt 7 des Anhangs I der Richtlinie 85/337/EWG einzustufen ist, müßte es vor der Genehmigung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß dem in den Artikeln 5 bis 10 der genannten Richtlinie vorgesehenen Verfahren unterzogen werden.

3. Gemäß Artikel 4 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen müssen die Mitgliedstaaten eine Liste von Gebieten vorschlagen, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewiesen werden können. Das Lozoya-Tal steht auf der Liste, die von den spanischen Behörden gemäß Artikel 4 der Richtlinie 92/43/EWG übermittelt wurde. Da der Kommission keine genaueren und detaillierteren Informationen zu dem betreffenden Projekt vorliegen, kann sich sich nicht dazu äußern, ob seine Auswirkungen mit der Richtlinie 92/43/EWG vereinbar sind.

4. und 5. Die Kommission wird mit den einschlägigen Stellen Kontakt aufnehmen, um nähere Auskünfte zu diesem Sachverhalt einzuholen und sicherzustellen, daß alle anzuwendenden Richtlinien eingehalten werden.

(1) ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7.

(2) ABl. L 175 vom 5.7.1985, S. 40.

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