This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 91998E000505
WRITTEN QUESTION No. 505/98 by Dominique SOUCHET to the Commission. Prohibition on the use of driftnets
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 505/98 von Dominique SOUCHET an die Kommission. Verbot des Einsatzes von Treibnetzen
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 505/98 von Dominique SOUCHET an die Kommission. Verbot des Einsatzes von Treibnetzen
ABl. C 386 vom 11.12.1998, p. 21
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 505/98 von Dominique SOUCHET an die Kommission. Verbot des Einsatzes von Treibnetzen
Amtsblatt Nr. C 386 vom 11/12/1998 S. 0021
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0505/98 von Dominique Souchet (I-EDN) an die Kommission (2. März 1998) Betrifft: Verbot des Einsatzes von Treibnetzen Den jüngsten Vorschlägen der Kommission zufolge soll der Einsatz von Treibnetzen in der Hochseefischerei im Atlantik verboten werden, im Küstengebiet jedoch weiter erlaubt sein. Dies würde bedeuten, daß die französischen Fischer den Weißen Thun im offenen Meer (Azoren-Fanggebiet) nicht mehr mit Treibnetzen fangen dürfen; die spanischen Fischer dürften dies jedoch weiterhin tun, da der Weiße Thun auf seiner Wanderung die kantabrische Küste passiert (iberisches Fanggebiet). Innerhalb der 12 - Meilen-Zone vor der Küste wäre das Treibnetz mit anderen Worten ein "zulässiges Fanggerät"(d.h. ein selektives Fanggerät, durch das weder die Schiffahrt noch die natürlichen Wanderungen des Thunfisches etc. beeinträchtigt würden), während es außerhalb dieser Zone, in den internationalen Gewässern in einer Entfernung von mehr als 500 km vor der Küste, als ein "unzulässiges Fanggerät" gelten würde. Wie kann die Kommission diese unterschiedlichen Regelungen vom wissenschaftlichen, ökologischen und technischen Standpunkt her rechtfertigen, ohne daß die französischen Fischer zu der Auffassung gelangen, daß Spanien und Portugal auf ihre Kosten einen Vorteil erlangen?