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Document 91998E000483
WRITTEN QUESTION No. 483/98 by Richard HOWITT to the Commission. Community Initiatives and the Structural Funds
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 483/98 von Richard HOWITT an die Kommission. Gemeinschaftsinitiativen im Rahmen der Strukturfonds
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 483/98 von Richard HOWITT an die Kommission. Gemeinschaftsinitiativen im Rahmen der Strukturfonds
ABl. C 386 vom 11.12.1998, p. 20
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 483/98 von Richard HOWITT an die Kommission. Gemeinschaftsinitiativen im Rahmen der Strukturfonds
Amtsblatt Nr. C 386 vom 11/12/1998 S. 0020
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0483/98 von Richard Howitt (PSE) an die Kommission (27. Februar 1998) Betrifft: Gemeinschaftsinitiativen im Rahmen der Strukturfonds Warum schlug die Kommission 1993 eine Aufstockung der Gemeinschaftsinitiativen von 6% auf 15% der Strukturfonds vor? Warum hat die Kommission mit ihrem jetzigen Vorschlag eines Abbaus von 9% auf 5% ihre Ansicht geändert? In welcher Beziehung irrte sie 1993? Antwort von Frau Wulf-Mathies im Namen der Kommission (2. April 1998) Als die Kommission bei der Revision der Strukturfonds von 1993 vorgeschlagen hatte, 15% der Fondsmittel für die Gemeinschaftsinitiativen zu verwenden, wußte sie sehr wohl, welche Bedeutung das Parlament diesen Initiativen beimißt. Schließlich hat der Rat beschlossen, daß es für den derzeitigen Programmplanungszeitraum nur 9 % sind. Diese 9 % wurden auf 13 Gemeinschaftsinitiativen aufgeteilt. Ihre Durchführung in den Mitgliedstaaten hatte schwerfällige Abwicklungs- und Verwaltungsverfahren zur Folge und beeinträchtigte zuweilen die Effizienz der geplanten Aktionen, wobei die entsprechenden Beträge verglichen mit den Aktionen im Rahmen der Gemeinschaftlichen Förderkonzepte (GFK) oder der Programmplanungsdokumente (DPP) gering waren. Gleichwohl können die Erfahrungen mit den Konzepten, die in zahlreichen laufenden Gemeinschaftsinitiativen verfolgt werden, bei der Einbeziehung dieser Initiativen in die GFK oder die DPP für die neuen Ziele 1, 2 oder 3 genutzt oder konsolidiert werden. Zur Stärkung der Effizienz, der Sichtbarkeit und des innovativen Charakters der künftigen Gemeinschaftsinitiativen sieht die Kommission daher in ihrem Vorschlag für die allgemeine Verordnung im nächsten Programmplanungszeitraum der Strukturfonds(1) vor, ihre Aktion lediglich auf drei Themen von gemeinsamem Interesse zu konzentrieren und dafür 5 % der Fondsmittel aufzuwenden. Es handelt sich um die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit, die ländliche Entwicklung und die Humanressourcen im Kontext der Chancengleichheit. Infolge der Aufstockung des Strukturfondsbudgets dürfte es trotz eines rückläufigen Anteils der für die Gemeinschaftsinitiativen bestimmten Mittel möglich sein, Aktionen von besserer Qualität durchzuführen. Die Kommission schlägt zwar weniger Themen vor, doch ist sie sich bewußt, daß an der Qualität der Methode und am Konzept der Gemeinschaftsinitiativen festgehalten werden muß, wenn der innovative Charakter und der gemeinschaftliche Mehrwert der Aktionen sowie die Bedeutung der begründeten Partnerschaften gewahrt oder sogar verstärkt werden sollen. (1) KOM(98) 131 endg.