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Document 91998E000440

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 440/98 von Alexandros ALAVANOS an die Kommission. Überschwemmungen auf ägäischen Inseln

    ABl. C 304 vom 2.10.1998, p. 105 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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    91998E0440

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 440/98 von Alexandros ALAVANOS an die Kommission. Überschwemmungen auf ägäischen Inseln

    Amtsblatt Nr. C 304 vom 02/10/1998 S. 0105


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0440/98 von Alexandros Alavanos (GÜ/NGL) an die Kommission (24. Februar 1998)

    Betrifft: Überschwemmungen auf ägäischen Inseln

    Die jüngsten Unwetter, die die ägäischen Inseln Lesbos, Santorini u.a. heimgesucht und auch Menschenleben gefordert haben, verursachten am Provinzenstrassen- und Feldwegennetz, an Industriebetrieben, Geschäften, Häusern sowie Bauernhöfen und landwirtschaftlichen Infrastrukturen schwere Zerstörungen. Im Hinblick auf die Bewältigung der grossen Probleme, die entstanden sind, werden an die Kommission die folgenden Fragen gerichtet:

    1. Gedenkt sie aus dem Gemeinschaftshaushalt eine Soforthilfe bereitzustellen, wie sie für Naturkatastrophen vorgesehen ist?

    2. Welche Möglichkeiten gibt es, im Rahmen des Gemeinschaftlichen Förderkonzepts Maßnahmen zur Behebung der Schäden und zum Hochwasserschutz zu finanzieren?

    Gemeinsame Antwort von Herrn Santer im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-0440/98 und E-0441/98 (27. März 1998)

    Die Kommission bedauert die infolge der jüngsten Unwetter auf den Inseln Samos und Lesbos in Griechenland entstandenen Zerstörungen, möchte aber darauf hinweisen, daß die Strukturfonds nicht den Zweck haben, bei Naturkatastrophen einzugreifen. Ziele und Anwendungsbereich der Strukturfonds sind in den vom Rat im Dezember 1988 verabschiedeten und im Juli 1993 überarbeiteten Verordnungen festgelegt. Sie betreffen die Finanzierung von Investitionen und Infrastrukturen in den Regionen mit Entwicklungsrückstand, in den Industriegebieten mit rückläufiger Entwicklung und im ländlichen Raum. Eine Unterstützung durch die Strukturfonds könnte also nur indirekt erfolgen, wenn die Regionalbehörden vorschlagen, die Beihilfen für Infrastrukturen und Investitionshilfen zur Wirtschaftsentwicklung vorrangig den durch die Unwetter geschädigten Gebieten zu gewähren.

    Zur Möglichkeit einer Soforthilfe für die betroffene Bevölkerung weist die Kommission darauf hin, daß diese Form einer symbolischen Intervention zugunsten von Personen nicht mehr möglich ist, da die Linie B4-3400 im Haushaltsplan des laufenden Haushaltsjahrs gestrichen wurde.

    Demgegenüber sind aber im Rahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Ausrichtung, namentlich in der Verordnung (EWG) 4256/88 ((ABl. L 374 vom 31.12.1988. )) Maßnahmen für den Wiederaufbau bzw. zur Verhütung von Schäden aufgrund von Naturkatastrophen vorgesehen. Da aber die Durchführung der einschlägigen operationellen Programme schon weit fortgeschritten ist, sind die EAGFL-Mittel nahezu vollständig für konkrete Projekte und Aktionen verplant, weshalb es praktisch keinen Spielraum an frei verfügbaren Mitteln mehr gibt. Dessenungeachtet dürfte die Kommission angesichts der kritischen Situation infolge der Naturkatastrophen für den Fall, daß die zuständigen Behörden bei ihr eine Neugewichtung der Programmprioritäten beantragen, bereit sein, diesen Antrag wohlwollend zu prüfen, sofern die Bestimmungen in bezug auf die Förderungswürdigkeit und sonstige Durchführungsbestimmungen der Strukturfonds eingehalten werden. Eine etwaige EAGFL-Intervention käme allerdings nur ausnahmsweise in Betracht und wäre begrenzt.

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