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Document 91998E000358

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 358/98 von Herbert BÖSCH an die Kommission. Haushaltslinie A-700 l Leiharbeitskräfte

ABl. C 304 vom 2.10.1998, p. 85 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91998E0358

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 358/98 von Herbert BÖSCH an die Kommission. Haushaltslinie A-700 l Leiharbeitskräfte

Amtsblatt Nr. C 304 vom 02/10/1998 S. 0085


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0358/98 von Herbert Bösch (PSE) an die Kommission (17. Februar 1998)

Betrifft: Haushaltslinie A-700 l Leiharbeitskräfte

Im Haushalt 1998 sind unter der Haushaltslinie A-7001 Leiharbeitskräfte 12.200 Mio Ecu ausgewiesen. Im Schnitt weisen Leihfirmen schlechtere Arbeitsbedingungen und unzureichenden sozialen Schutz für ihre Arbeitnehmerinnen auf. Deshalb möchte ich folgende Anfrage stellen:

1. In welchen Bereichen werden Leiharbeitskräfte eingesetzt?

2. Wieviele Personen in den jeweiligen Bereichen?

3. Mit welchen Firmen wurden Leiharbeitsverträge abgeschlossen?

4. Wer kümmert sich um die sozialen Rechte und Absicherungen dieser Arbeitskräfte?

Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission (2. April 1998)

1. Die Kommission setzt in Brüssel und Luxemburg Leiharbeitskräfte beiderlei Geschlechts hauptsächlich für Verwaltungsaufgaben ein, d.h. als Sekretäre, mehrsprachige Typisten und Stenotypisten, Buchhaltungsgehilfen, Verwaltungssekretäre, Informatiker, Telefonisten, Kodierer, Konferenztechniker und Korrektoren. Eine begrenzte Zahl arbeitet im Gesundheits- und Erziehungsbereich (Krankenpfleger, Labortechniker bzw. Kindergärtner und Erzieher). Schließlich sind Leiharbeitskräfte auch als technische Bedienstete tätig (Fahrer, Amtsboten, Lagerhalter und Köche).

2. Die Anzahl der Leiharbeitskräfte in den Dienststellen der Kommission liegt stets bei 700 für Brüssel und Luxemburg (davon 75% mehrsprachiges Sekretariatspersonal, 20% andere Verwaltungstätigkeiten, 5% sonstige Bereiche).

3. Nach den letzten Ausschreibungen (Ausschreibung Nr. 97/15/IX.C.1 vom 24. Juli 1997 für die Dienststellen in Brüssel, Ausschreibung Nr. 14/97/IX PIM vom 8. August 1997 für die Dienststellen in Luxemburg) hat die Kommission mit verschiedenen Leiharbeitsfirmen für die nächsten drei Jahre (1998, 1999, 2000) Rahmenverträge geschlossen, die gegebenenfalls verlängert werden können. Dabei handelt es sich um folgende Firmen:

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4. Die Vertragsfirmen zahlen das Arbeitsentgelt und übernehmen die berufsständischen Abgaben sowie die Sozialbeiträge für die der Kommission überlassenen Arbeitskräfte. Die Kommission, die Leiharbeitsfirmen und die Leiharbeitskräfte sind gehalten, die innerstaatlichen Rechtsvorschriften, insbesondere das Gesetz vom 24. Juli 1987 über Zeitarbeit, Leiharbeit und die Überlassung von Arbeitskräften (veröffentlicht am 20. August 1987 im Moniteur belge) und das Gesetz vom 19. Mai 1994 betreffend die Regelungen für Leiharbeit und die zeitweilige Überlassung von Arbeitskräften (veröffentlicht am 31. Mai 1994 im Mémorial du Luxembourg) zu beachten. Die Rechtsvorschriften dieser beiden Mitgliedstaaten gehören zu den umfassendsten in Europa.

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