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Document 91998E000248

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 248/98 von Allan MACARTNEY an die Kommission. Fürsorge für Kinder in der Europäischen Union

    ABl. C 304 vom 2.10.1998, p. 60 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91998E0248

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 248/98 von Allan MACARTNEY an die Kommission. Fürsorge für Kinder in der Europäischen Union

    Amtsblatt Nr. C 304 vom 02/10/1998 S. 0060


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0248/98 von Allan Macartney (ARE) an die Kommission (13. Februar 1998)

    Betrifft: Fürsorge für Kinder in der Europäischen Union

    Welche Fortschritte hat die Kommission bei der Förderung und Überwachung der Anwendung der Strategien der Fürsorge für Kinder in den Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit der in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes vorgesehenen Politik erzielt? Welche zusätzlichen Mittel wurden auf europäischer Ebene bereitgestellt, um die Mitgliedstaaten bei der Erfuellung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Konvention zu unterstützen?

    Antwort von Herrn Flynn im Namen der Kommission (3. April 1998)

    Über die Haushaltslinie B3-4108, Maßnahmen zugunsten von Familien und Kindern, hat die Kommission seit 1998 im Bereich der Kinderfürsorge und der Kinderrechte begrenzte Aktivitäten kofinanziert. In den letzten Jahren sind die für Projekte dieser Art zugewiesenen Mittel angestiegen. Hierzu zählen Seminare über neue Instrumente des Kinderschutzes, wie zum Beispiel Ombudsmänner für Kinder, Möglichkeit der Mitsprache von Kindern, ein interdisziplinärer Kurs über die Rechte von Kindern für Personen, die mit Kindern arbeiten oder in Regierungsstellen sitzen sowie Möglichkeiten zur Schaffung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft.

    Die Zuweisungen aus der Haushaltslinie B3-4108 betragen dieses Jahr 4 MEcu. Neben sozialen und demographischen Studien, die etwa 10 % des Budgets ausmachen, verteilt sich dieser Betrag gleichmässig auf Aktionen für Familien und Aktionen für Kinder. Einige der zuletzt genannten Aktionen hängen unmittelbar mit Maßnahmen im Bereich der Rechte von Kindern und der UN-Konvention zusammen.

    Im Bildungssektor und gemäß den Schlußfolgerungen des Rates vom 22. September 1997 zum Thema "Sicherheit in der Schule" ((ABl. C 303, 4.10.1997. )) hat die Kommission 1997 eine Initiative zur verstärkten Zusammenarbeit auf europäischer Ebene in Fragen der Gewalt an Schulen und der Sicherheit an Schulen gestartet. In diesem Zusammenhang wurde ein Betrag von 558 300 Ecu im Rahmen der Haushaltslinie B3-1000 (allgemeine Maßnahmen der Zusammenarbeit im Bildungsbereich) zur Unterstützung von Projekten für Präventionsmaßnahmen mit Hilfe einer multidimensionalen Strategie eingesetzt, wonach verschiedene Parteien (Lehrer, Schüler, Eltern, Kommunalbehörden, Polizei, Justiz) in die Suche nach konkreten Lösungen eingeschaltet werden. Diese Initiative wird von einer Gruppe von Sachverständigen, die von den Mitgliedstaaten ernannt werden und deren Vorsitz die Kommission führt, koordiniert. Ferner ist als weitere Frage die Rolle der Schulen bei der Prävention von Kindermißbrauch in und ausserhalb der Schulen zu prüfen.

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