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Document 91998E000236

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 236/98 von José SALAFRANCA SÁNCHEZ- NEYRA an die Kommission. Helms-Burton-Gesetz

    ABl. C 323 vom 21.10.1998, p. 29 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91998E0236

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 236/98 von José SALAFRANCA SÁNCHEZ- NEYRA an die Kommission. Helms-Burton-Gesetz

    Amtsblatt Nr. C 323 vom 21/10/1998 S. 0029


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0236/98 von José Salafranca Sánchez-Neyra (PPE) an die Kommission (13. Februar 1998)

    Betrifft: Helms-Burton-Gesetz

    Am Donnerstag, 15. Januar 1998, fand in Washington ein Treffen auf Ministerebene zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten statt.

    Eines der dabei behandelten Themen war sicherlich das Helms-Burton-Gesetz zu Kuba.

    Kann die Kommission mitteilen, welche Fortschritte bei den Verhandlungen seit dem 15. Oktober letzten Jahres erzielt wurden?

    Antwort von Sir Leon Brittan im Namen der Kommission (13. März 1998)

    Nach der Vereinbarung, die die Gemeinschaft und die Vereinigten Staaten am 11. April 1997 über das Helms-Burton- und das D'Amato-Gesetz getroffen haben, streben die Gemeinschaft und die Vereinigten Staaten die gemeinsame Ausarbeitung fest vereinbarter Disziplinen im Bereich der Investitionen in rechtswidrig enteignetes Eigentum und Grundsätze über die Anwendung extraterritorialer Gesetze an.

    Seit dem Ministertreffen Gemeinschaft-Vereinigte Staaten sind die jüngsten Kontakte zwischen der Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten konstruktiv verlaufen. Die Gemeinschaft vertritt weiterhin den Standpunkt, daß die positiven Fortschritte, die in allen Aspekten der Vereinbarung über das Helms-Burton- und das D'Amato-Gesetz erzielt wurden, dokumentiert werden müssen, um deren vollständige Durchführung sicherzustellen. Die Gemeinschaft dringt bei den Vereinigten Staaten weiterhin auf eine rasche Problemlösung, durch die das europäische Interesse geschützt und verhindert werden soll, daß die Vereinigten Staaten künftig auf rechtswidrige extraterritoriale Gesetze zurückgreifen.

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