Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 91998E000121

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 121/98 von Gerardo FERNÁNDEZ-ALBOR an die Kommission. Beitrag der Europäischen Kommission zum 50. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

    ABl. C 310 vom 9.10.1998, p. 25 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91998E0121

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 121/98 von Gerardo FERNÁNDEZ-ALBOR an die Kommission. Beitrag der Europäischen Kommission zum 50. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

    Amtsblatt Nr. C 310 vom 09/10/1998 S. 0025


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0121/98 von Gerardo Fernández-Albor (PPE) an die Kommission (30. Januar 1998)

    Betrifft: Beitrag der Europäischen Kommission zum 50. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

    Angesichts des bevorstehenden 50. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte werden von den einzelnen Unterzeichnerstaaten Vorbereitungen dahingehend getroffen, daß nationale Komitees gebildet werden, die die Feierlichkeiten anläßlich des genannten Jahrestages organisieren sollen.

    Da wir in einer Welt leben, in der die Menschenrechte ständig verletzt und missachtet werden, ist es von grosser Bedeutung, daß die Kommission als Institution, die die gesamte Europäische Union repräsentiert, angesichts des kontinuierlichen Engagements der Union für die Menschenrechte zu den Feierlichkeiten anläßlich dieses 50. Jahrestages einen besonderen und ganz spezifischen Beitrag leistet.

    Kann die Kommission mitteilen, welchen Beitrag sie anläßlich des 50. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte plant, und wie er sich von den Beiträgen der einzelnen zu diesem Zweck gegründeten nationalen Komitees unterscheiden wird?

    Antwort von Herrn Van den Brök im Namen der Kommission (18. Februar 1998)

    Aus Anlaß der Feierlichkeiten zum 50. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat die Kommission 1997 zwei Initiativen genehmigt, und zwar den Studiengang zum Erwerb eines Magisters der "Menschenrechte und Demokratisierung" sowie die "Menschenrechtsagenda der Europäischen Union für das nächste Jahrtausend".

    Im akademischen Jahr 1997-1998 richtet sich der Studiengang zum Erwerb des europäischen Magisters, dessen Lehrveranstaltungen im Oktober 1997 begannen, an 53 Studenten aus 11 Mitgliedstaaten sowie an 6 Studenten aus Mittel- und Osteuropa; sein Lehrkörper besteht aus 44 Professoren und Dozenten sowie 13 Assistenten aus 10 Partneruniversitäten (Padua, Deusto-Bilbao, Straßburg III, Bochum, Essex, Maastricht, Katholische Universität Leuven, Abu-Turku, Coimbra, Dublin). Die ersten Absolventen erhalten ihre Magister-Urkunde im Rahmen der Feierlichkeiten zum 50. Jahrestag in Venedig.

    Unter der Federführung des Europäischen Hochschulinstituts in Florenz wird im Rahmen eines Forschungs- und Studienprogramms eine "Menschenrechtsagenda" für das neue Jahrtausend ausgearbeitet, die eine Reihe von Empfehlungen enthalten wird; diese werden den Regierungen der Mitgliedstaaten im November 1998 vorgestellt. Über den Wortlaut dieser Agenda soll unter der Anleitung eines Ausschusses der Weisen gemeinsam nachgedacht werden; dieser setzt sich aus Persönlichkeiten zusammen, die sich im Bereich der Menschenrechte profiliert haben. Dazu werden Berichterstatter aus den 15 Mitgliedstaaten sowie ein Mitglied des Parlaments eingeladen, die Vorschläge zu verschiedenen Themen in drei Gruppen ausarbeiten sollen (Menschenrechte in der Gemeinschaft; Menschenrechte ausserhalb der Gemeinschaft; institutionelle Dimension des Menschenrechtsschutzes). Diese Vorschläge werden der akademischen Fachwelt, den Nichtregierungsorganisationen und den regionalen und internationalen Organisationen auf zwei Konferenzen im Mai und im Juni 1998 vorgestellt. Auf dieser Grundlage verabschiedet der Ausschuß der Weisen die "Menschenrechtsagenda", die im Dezember 1998 auf einer Schlußkonferenz in Wien offiziell vorgestellt wird.

    Auf seiner Tagung vom 12. und 13. Dezember 1997 in Luxemburg verabschiedete der Rat eine Erklärung zum Beginn des 50. Jubiläumsjahres der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; darin begrüsst er, daß "die Europäische Kommission akademische Programme im Rahmen dieses 50. Jahrestages durchführt. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergreifen eigene Maßnahmen zur feierlichen Ausgestaltung dieses Jubiläums".

    Die Kommission prüft, ob weitere Aktionen durchgeführt werden können, um diesen Jahrestag so zu begehen, wie es das Parlament in seinen Anmerkungen zum Haushalt 1998 gewünscht hat.

    Top