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Document 91997E004131

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 4131/97 von Wayne DAVID an die Kommission. Schutz der Kinder

    ABl. C 323 vom 21.10.1998, p. 8 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91997E4131

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 4131/97 von Wayne DAVID an die Kommission. Schutz der Kinder

    Amtsblatt Nr. C 323 vom 21/10/1998 S. 0008


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-4131/97 von Wayne David (PSE) an die Kommission (5. Januar 1998)

    Betrifft: Schutz der Kinder

    Kann die Kommission mitteilen, ob sie Initiativen ergreifen will, um Kinder vor Unfällen zu schützen?

    Antwort von Frau Bonino im Namen der Kommission (2. Februar 1998)

    Zum Verständnis des allgemeinen Problems der Sicherheit von Kindern hat die Kommission bereits ein Rahmen für gesetzliche Vorschriften und Maßnahmen geschaffen, der eine schnelle, vernünftige und kohärente Reaktion auf die vorliegenden Probleme gewährleistet.

    Es handelt sich einerseits um besondere harmonisierte Rechtsvorschriften für bestimmte Produkte (z. B. für Spielzeug ((Richtlinie 88/378/EWG, ABl. L 187 vom 16.7.1988. )) und gefährliche Imitationen von Lebensmitteln ((Richtlinie 87/357/EWG, ABl. L 192 vom 11.7.1987. ))) und andererseits um eine horizontale Rechtsvorschrift zur Einführung einer echten allgemeinen Sicherheitsverpflichtung für Verbrauchsartikel, die insbesondere die Sicherheit der für Kinder bestimmten Produkte betrifft (Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit ((Richtlinie 92/59/EWG, ABl. L 228 vom 11.8.1992. ))) sowie um eine Rechtsvorschrift, mit der die Hersteller haftbar gemacht werden können (Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte ((Richtlinie 85/374/EWG, ABl. L 210 vom 7.8.1985. ))).

    Einige Produktkategorien sind mit besonderen Sicherheitsproblemen behaftet; daher erteilt die Kommission in regelmässigen Abständen den europäischen Normenstellen Normungsaufträge. 1997 waren die beispielsweise bei Kindern festgestellten Unfälle auf dekorative Öllampen und Artikel für Babys und Kleinkinder zurückzuführen.

    Gleichzeitig hat die Kommission am 14. Mai 1997 eine Mitteilung über die Verhinderung von Verletzungen und einen Vorschlag für einen Beschluß ((ABl. C 202 vom 2.7.1997. )) des Parlaments und des Rats zur Verabschiedung eines Gemeinschaftsaktionsprogramms 1999-2003 über die Verhütung von Verletzungen im Rahmen für Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit verabschiedet. Dieser Vorschlag für einen Beschluß wird zur Zeit vom Parlament und vom Rat im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens geprüft.

    Eines der Ziele dieses Programmes besteht darin, zu den öffentlichen Gesundheitsmaßnahmen zur Verringerung der Verletzungshäufigkeit bei Haushaltsunfällen, Schulunfällen und Freizeitunfällen vor allem bei Kindern und Jugendlichen beizutragen und gleichzeitig für eine Veröffentlichung und wirksamere Anwendung von Vorbeugungsmaßnahmen zu werben, die von Sachverständigen weitgehend als wertvoll anerkannt sind.

    Ferner werden über das EHLASS-System (Gemeinschaftssystem zur Überwachung von Unfällen im Haus und bei der Freizeitbeschäftigung) Leitlinien und genau definierte Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene festgelegt.

    Darüberhinaus wurden gesetzgeberische Maßnahmen, Informations-, Vorbeugungs- und Aufklärungsmaßnahmen vorgesehen. Ebenso sollten in den Mitgliedstaaten von der Kommission finanziell unterstützte Sensibilisierungs- und Informationsaktionen durchgeführt werden.

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