Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 91997E003988

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3988/97 von Georges BERTHU an den Rat. Euro-Banknoten - nationale Unterscheidungsmerkmale

    ABl. C 187 vom 16.6.1998, p. 107 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91997E3988

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3988/97 von Georges BERTHU an den Rat. Euro-Banknoten - nationale Unterscheidungsmerkmale

    Amtsblatt Nr. C 187 vom 16/06/1998 S. 0107


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3988/97 von Georges Berthu (I-EDN) an den Rat (15. Januar 1998)

    Betrifft: Euro-Banknoten - nationale Unterscheidungsmerkmale

    Der Rat des EWI hat am 3. Dezember 1996 die Auffassung vertreten, daß die künftigen Euro-Banknoten keine nationalen Unterscheidungsmerkmale aufweisen dürfen.

    Kann der Rat erklären, aus welchen inhaltlichen Gründen bei den Banknoten diese Lösung gewählt wurde und aus welchen offensichtlich entgegengesetzten Gründen er selbst sich bei den Münzen für die gegenteilige Lösung entschieden hat?

    Gemeinsame Antwort auf die Schriftlichen Anfragen E-3986/97, E-3987/97, E-3988/97, E-3989/97 und E-3990/97 (19. März 1998)

    Gemäß der im Vertrag vorgesehenen Kompetenzenverteilung hat die Europäische Zentralbank das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten, einschließlich ihrer Gestaltung, zu genehmigen (Artikel 105 a des Vertrags und Artikel 16 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank).

    Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 13. und 14. Dezember 1996 in Dublin die ihm vom Europäischen Währungsinstitut vorgelegten Entwürfe für die Euro-Banknoten begrüsst.

    Die endgültigen diesbezueglichen Entscheidungen werden von der Europäischen Zentralbank getroffen, sobald diese im Einklang mit dem Vertrag errichtet worden ist.

    Top