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Document 91997E003905

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3905/97 von Cristiana MUSCARDINI an die Kommission. Flughafen Malpensa (Mailand)

    ABl. C 187 vom 16.6.1998, p. 81 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91997E3905

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3905/97 von Cristiana MUSCARDINI an die Kommission. Flughafen Malpensa (Mailand)

    Amtsblatt Nr. C 187 vom 16/06/1998 S. 0081


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3905/97 von Cristiana Muscardini (NI) an die Kommission (11. Dezember 1997)

    Betrifft: Flughafen Malpensa (Mailand)

    Der Flughafen Malpensa gehört zu den Vorhaben der Europäischen Union, die oberste Priorität besitzen. Leider verfügt Malpensa noch immer nicht über geeignete Infrastrukturen zur Verbindung mit der wichtigsten Metropole Norditaliens, Mailand, eine Stadt, die in wirtschaftlicher Hinsicht eine Spitzenstellung in Europa einnimmt.

    Der italienische Verkehrsminister Burlando soll verfügt haben, daß ab dem kommenden Oktober der Mailänder Flughafen Linate nur für Inlandfluege genutzt werden darf, während alle Flüge in die Europäische Union vom Flughafen Malpensa starten müssten. Um vom Zentrum Mailands tagsüber nach Malpensa zu kommen, braucht man etwa eineinhalb Stunde Fahrzeit bei Taxikosten in Höhe von etwa 200.000 Lit.

    Aufgrund dessen wird die Kommission ersucht:

    1. die italienische Regierung aufzufordern, Malpensa einsatzbereit zu machen, bevor sie über irgendwelche Daten zum Ausbau des Flugverkehrs an diesem Flughafen beschließt;

    2. dahingehend zu intervenieren, daß auf dem Flughafen von Linate nicht die Flüge gestrichen werden, die Mailand mit der übrigen Union und insbesondere mit Brüssel verbindet, denn wenn die Flüge Mailand-Rom (Hauptstadt Italiens) aufrechterhalten bleiben, so muß dies auch für die Flüge Mailand-Brüssel (Hauptstadt Europas) gelten.

    Gemeinsame Antwort von Herrn Kinnock im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-3905/97 und E-3956/97 (29. Januar 1998)

    1. Die Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs ((ABl. L 240 vom 24.8.1992. )) gestattet den Mitgliedstaaten, die Aufteilung des Luftverkehrs auf die einzelnen Flughäfen eines Flughafensystems festzulegen, sofern dies ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit des Eigentümers und der Identität des Luftfahrtunternehmens geschieht und ansonsten die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts eingehalten werden. Die Kommission, die auf Antrag eines Mitgliedstaates oder auf eigene Initiative tätig wird, untersucht solche nationalen Vorschriften zur Aufteilung des Luftverkehrs und entscheidet, ob der Mitgliedstaat diese weiterhin anwenden darf.

    Ferner haben sich die italienischen Behörden gemäß Entscheidung der Kommission vom 15. Juli 1997 über die Genehmigung der Alitalia gewährten staatlichen Beihilfe dazu verpflichtet, Alitalia gegenüber anderen Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft keinen Vorrang einzuräumen. Dieser Grundsatz gilt auch für die Anwendung oder Änderung von Bestimmungen im Hinblick auf die Aufteilung des Luftverkehrs innerhalb desselben Flughafensystems.

    Die Kommission steht in Kontakt mit den italienischen Behörden und den Fluggesellschaften, die von Linate aus operieren, um sicherzustellen, daß die Kriterien für die Vorschriften zur Aufteilung des Luftverkehrs in Mailand sowie die zu ihrer Durchführung vorgesehene Frist mit den vorstehend beschriebenen Anforderungen des Gemeinschaftsrechts übereinstimmen.

    2. Zur weitergehenden Frage des Zugangs zum Flughafen Malpensa haben sowohl die Kommission als auch die Europäische Investitionsbank wiederholt die Notwendigkeit eines angemessenen Zugangs zu Malpensa 2000 unterstrichen. Auf einer Sitzung der italienischen Behörden mit Vertretern der Kommission, der Flughafenverwaltung und anderen interessierten Parteien im Oktober 1997 wurde von den italienischen Behörden zugesichert, daß die noch ausstehenden wesentlichen Strassenbauarbeiten für die Anbindung des Flughafens Malpensa rechtzeitig abgeschlossen würden, gefolgt von einer schrittweise Einweihung der Einrichtungen für den Schienenverkehr. Auf dieser Sitzung wurde ferner berichtet, daß die Regionalregierung der Lombardei die Frage des Taxiverkehrs und der entsprechenden Kosten von und nach Malpensa aufgegriffen habe und daß insgesamt im Hinblick auf den Zugang mit öffentlichen Verkehrsmitteln derzeit Vorschriften ausgearbeitet würden.

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