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Document 91997E003879

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3879/97 von Amedeo AMADEO an die Kommission. Grünbuch - Beziehungen EU-AKP

ABl. C 196 vom 22.6.1998, p. 26 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91997E3879

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3879/97 von Amedeo AMADEO an die Kommission. Grünbuch - Beziehungen EU-AKP

Amtsblatt Nr. C 196 vom 22/06/1998 S. 0026


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3879/97 von Amedeo Amadeo (NI) an die Kommission (5. Dezember 1997)

Betrifft: Grünbuch - Beziehungen EU-AKP

In bezug auf das "Grünbuch über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten an der Schwelle zum 21. Jahrhundert - Herausforderungen und Optionen für eine neue Partnerschaft" (KOM(96)570 end) ist festzustellen, daß es einer Intensivierung der politischen Beziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten bedarf, um die Partnerschaft erneut mit Sinn zu erfuellen und zugleich den Kooperationsrahmen dahingehend anzupassen, daß die AKP-Staaten einen besseren Zugang zum Weltmarkt erhalten. Neue Kooperationsverfahren werden geschaffen und eine aktivere Beteiligung der nichtstaatlichen Wirtschaftsteilnehmer ist vorgesehen. Darüber hinaus könnte der geographische Einzugsbereich des künftigen Partnerschaftsabkommens im Sinne einer gezielteren und besser koordinierten Politik gegenüber den AKP-Staaten geändert werden.

Ist die Kommission bereit, das einschlägige Abkommen unter stärkerer Berücksichtigung der geographischen Heterogenität und des unterschiedlichen Entwicklungsstandes der Parteien zu verlängern?

Gemeinsame Antwort von Herrn Pinheiro im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-3879/97, E-3880/97, E-3881/97 und E-3882/97 (28. Januar 1998)

Die Anfrage des Herrn Abgeordneten kann konkret mit ja beantwortet werden. Die Kommission hat sich für eine differenzierte Vorgehensweise entschieden, d.h. es hängt vom Entwicklungsstand, den Bedürfnissen und der langfristigen Entwicklungspolitik des jeweiligen Partnerlandes ab, wie die Zusammenarbeit künftig gestalten wird und welche Schwerpunkte dabei gesetzt werden. In diesem Zusammenhang soll den am wenigsten entwickelten Ländern, den Binnenländern sowie den Inselstaaten besondere Beachtung geschenkt werden.

Da es notwendig war, die Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und den Ländern in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) gründlich zu überdenken und das bevorstehende Auslaufen des Lomé-Abkommens die Gelegenheit dafür bot, veröffentlichte die Kommission im letzten Jahr das "Grünbuch über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten an der Schwelle zum 21. Jahrhundert - Herausforderungen und Optionen für eine neue Partnerschaft" ((Dok. KOM(96) 570. )). Anhand dieses Dokuments, das die wichtigsten Fragen und die möglichen Wege für die Zukunft aufzeigt, eröffnete die Kommission eine weitreichende öffentliche Diskussion, die zu zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen führte, wie etwa die von der Kommission organisierten Seminare und Beratungsgespräche, spontane von Nichtregierungsorganisationen (NRO), Vereinigungen, Vertretern der Privatwirtschaft und Gewerkschaften ergriffene Initiativen sowie eine Debatte im Parlament und im Wirtschafts- und Sozialausschuß.

Anschließend hat die Kommission unter Berücksichtigung der während der Diskussion zum Ausdruck gebrachten Standpunkte und unterbreiteten Vorschläge Orientierungslinien ((Dok. KOM(97) 537. )) erstellt, die bei der Ausarbeitung von Verhandlungsrichtlinien als Grundlage dienen.

Bezueglich der Frage, welche Länder an einem künftigen Abkommen teilnehmen können, schlägt die Kommission vor, weiterhin den globalen geographischen Charakter des Abkommens beizubehalten, jedoch den Grundsatz der Differzierung anzuwenden. Denn einerseits ist nach Ansicht der Kommission der von den Partnern derAKP-Gruppe während der Diskussion ausgedrückte Wille zur Solidarität, der von den Staatschefs auf dem Gipfeltreffen der AKP-Staaten in Libreville bestätigt wurde, zu respektieren, andererseits erscheint es wünschenswert, künftig die Zusammenarbeit entsprechend den regionalen Besonderheiten und Integrationsperspektiven sowie dem Entwicklungsstand der einzelnen Partner zu gestalten.

Im Bereich der wirtschafts- und handelspolitischen Beziehungen verfolgt die Kommission mit ihrem Vorschlag die folgenden drei Ziele: Sie möchte die AKP-Staaten dabei unterstützen, sich auf der Ebene der Handelsbeziehungen und der privaten Investitionen allmählich in die Weltwirtschaft einzugliedern und die europäische Präsenz in der Wirtschaft der AKP-Staaten stärken; ausserdem sollen die AKP-Staaten aufgefordert werden, mit der Gemeinschaft bei den internationalen wirtschaftlichen und handelspolitischen Verhandlungen zusammenzuarbeiten.

In diesem Zusammenhang scheinen die folgenden beiden Überlegungen von entscheidender Bedeutung zu sein; daß einerseits der politische Wille der AKP-Staaten zur regionalen Integration zu berücksichtigen und andererseits die Vorgehensweise auf die Situation in den weniger entwickelten Ländern (LDC) abzustimmen ist, wobei im Rahmen der Folgemaßnahmen des auf der Tagung der Welthandelsorganisation (WTO) in Singapur beschlossenen Aktionsplans diesen Ländern gegenüber das unilaterale Präferenzsystem aufrechterhalten bzw. verbessert werden sollte.

Diese Ziele könnten durch regionale Abkommen erreicht werden, die entweder in Form einer wirtschaftlichen Partnerschaft im Einklang mit der WTO und der Gemeinsamen Agrarpolitik auf die schrittweise Errichtung von Freihandelszonen ausgerichtet sind oder in Form einer befristeten wirtschaftlichen Zusammenarbeit den Zugang der AKP-Länder zum europäischen Markt stärken und durch den Verkauf europäischer Erzeugnisse auf den AKP-Märkten für das Prinzip der Gegenseitigkeit sorgen. Diese Abkommen sollten Bestimmungen enthalten, die die für die Entwicklung einer Zusammenarbeit mit den an den Handel geknüpften Wirtschaftszweigen notwendigen Vorausetzungen schaffen.

Im Hinblik auf die finanzielle und technische Zusammenarbeit enthält das Grünbuch die folgenden Schlüsselwörter: grösstmögliche Effizienz, Vereinfachung des Instrumentariums und Differenzierung. Diese Grundsätze sind ebenfalls in den Orientierungslinien der Kommission enthalten, in denen sie vorschlägt, die praktischen Verfahren zur Umsetzung der finanziellen und technischen Zusammenarbeit gründlich zu überprüfen, um das System gegenüber den sich rasch änderenden Bedürfnissen effizienter und flexibler zu gestalten. Das zukünftige Abkommen sollte auch den dezentralisierten Akteuren leichter zugänglich gemacht werden. Die Kommission schlägt insbesondere vor, die Zahl der Instrumente zu verringern und der Programmierung und somit dem Dialog über die zukünftigen Strategien eine zentrale Stellung einzuräumen.

Im Anschluß an die Diskussion über die Zielsetzungen und Prioritäten der Kooperationspolitik der Gemeinschaft hat die Kommission vorgeschlagen, die Zusammenarbeit im Rahmen eines integrierten Konzepts auf die Bekämpfung der Armut auszurichten, und dabei die für das Wirtschaftswachstums wichtigen Faktoren, die soziale Dimension, Umweltfragen und die institutionellen Aspekte der Entwicklung zu berücksichtigen. Ferner sollte zwischen der verstärkten politischen Dimension und der Kooperation eine enge Verbindung hergestellt werden. In diesem Zusammenhang könnte die Verhütung bewaffneter Konflikte und die Notwendigkeit, ihre tiefen Ursachen zu bekämpfen, die vorrangigen Ziele beeinflussen. Die Liste der Maßnahmen, die von vornherein keineswegs vollständig sein kann, ist in drei wichtige Teilbereiche aufgegliedert: Stärkung der für das Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung wichtigen Faktoren; die soziale und kulturelle Dimension; die regionale Integration. Darüber hinaus wurden die folgenden drei horizontalen Leitsätze festgelegt: Aufbau der Kapazitäten, insbesondere der Institutionen; systematische Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Fragen und der Abbau der Ungleichheiten zwischen Mann und Frau; die Grundsätze der Erhaltung der natürlichen Ressourcen und des Umweltschutzes.

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