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Document 91997E003870

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3870/97 von Amedeo AMADEO an die Kommission. Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie

    ABl. C 196 vom 22.6.1998, p. 25 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91997E3870

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3870/97 von Amedeo AMADEO an die Kommission. Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie

    Amtsblatt Nr. C 196 vom 22/06/1998 S. 0025


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3870/97 von Amedeo Amadeo (NI) an die Kommission (5. Dezember 1997)

    Betrifft: Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie

    Die Mitteilung der Kommission "Benchmarking - über die Anwendung des Instruments in Unternehmen und öffentlicher Verwaltung" (KOM(97)0153 end) bietet eine angemessene Arbeitsgrundlage für die Anwendung eines Analyseinstruments zum Vergleich der Wettbewerbsfähigkeit (Benchmarking).

    Diese Initiative muß eng mit der Durchführung anderer Gemeinschaftspolitiken, insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Innovation, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhang und Unternehmen verknüpft werden.

    Kann die Kommission ihre Politiken durch Benchmarking prüfen, um deren Wirksamkeit einzuschätzen (Binnenmarkt, Regionalpolitik, Forschung und Entwicklung)?

    Antwort von Herrn Bangemann im Namen der Kommission (30. Januar 1998)

    Die Kommission begrüsst die Unterstützung ihrer Auffassung, daß das Benchmarking ein wirkungsvolles Instrument der Gemeinschaft für den Leistungsvergleich in den verschiedenen Kernbereichen und für die Schlüsselfaktoren des wirtschaftlichen Erfolgs werden kann. Als solches kann das Benchmarking eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Gemeinschaftspolitik spielen.

    Damit dieses Instrument als Grundlage eventueller Maßnahmen möglichst breite Verwendung findet, führt die Kommission zur Zeit eine Reihe von Pilotprojekten in einigen für die Rahmenbedingungen entscheidenden Kernbereichen durch. Pilotprojekte bieten die Möglichkeit, mit dem Konsens aller Beteiligten und auf der Grundlage von Transparenz, Dialog und Fachwissen für das Benchmarking wirksame Arbeitsmethoden zu entwickeln, die dann in den verschiedensten Bereichen - auch der Gemeinschaftspolitik - systematisch angewendet werden sollen.

    Die Kommission möchte auch darauf hinweisen, daß in den übrigen in der Frage erwähnten Bereichen der Gemeinschaftspolitik bereits erste Schritte für ein Benchmarking eingeleitet worden sind. Der Aktionsplan für den Binnenmarkt ist eine Art Benchmarking, bei dem die Fortschritte ständig überwacht und an den Zielen gemessen werden. Im Rahmen des Integrierten Programms für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und das Handwerk ((Dok. KOM(96) 329 endg. )) werden die Kommission und die Mitgliedstaaten konzertierte Aktionen entwickeln, bei denen das Benchmarking eine wichtige Rolle zur Förderung der besten Praktiken bei der Vereinfachung von Verwaltungsverfahren und bei flankierenden Maßnahmen für die Unternehmen spielen wird.

    Im Fall des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts enthalten die von der Gemeinschaft mitfinanzierten regionalen Entwicklungsprogramme bereits grundsätzlich quantifizierte Ziele, denen eine Analyse der regionalen Unterschiede in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit zugrunde liegt. Die Wirksamkeit der Programme wird nachträglich an den zu Anfang festgelegten quantifizierten Zielen gemessen.

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