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Document 91997E003833

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3833/97 von Hedy d'ANCONA an die Kommission. Verordnung (EG) Nr. 1292/96 des Rates und die Nahrungsmittelhilfemaßnahme für Äthiopien über Euronaid

ABl. C 187 vom 16.6.1998, p. 67 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91997E3833

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3833/97 von Hedy d'ANCONA an die Kommission. Verordnung (EG) Nr. 1292/96 des Rates und die Nahrungsmittelhilfemaßnahme für Äthiopien über Euronaid

Amtsblatt Nr. C 187 vom 16/06/1998 S. 0067


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3833/97 von Hedy d'Ancona (PSE) an die Kommission (28. November 1997)

Betrifft: Verordnung (EG) Nr. 1292/96 des Rates und die Nahrungsmittelhilfemaßnahme für Äthiopien über Euronaid

Warum hält die Kommission bei der Zusammenarbeit über die niederländische Organisation Novib und die örtliche Nichtregierungsorgnisation REST an der Vertretung der europäischen Vermittlungsorganisation vor Ort fest, während sich die Nahrungsmittelverteilung und der -ankauf durch REST die letzten Jahre als sehr erfolgreich erwiesen hat, was auch aus der Untersuchung Novib/REST Internal Food Purchase policy, An Independent Evaluation Report des "Institute of Social Studies" (April 1997) hervorgeht?

Gemeinsame Antwort von Herrn Pinheiro im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-3833/97, E-3834/97, E-3835/97 und E-3836/97 (30. Januar 1998)

Die Anfragen der Frau Abgeordneten beziehen sich auf Nahrungsmittelhilfe- und Ernährungssicherheitsmaßnahmen für Äthiopien, die seit 1995 vor allem in der Region von Tigré durchgeführt wurden, sowie auf die gemeinsame Studie der niederländischen Organisation für die internationale Entwicklungszusammenarbeit (Novib) und der Reflief society of Tigray (Rest): "Internal food purchase policy, an independant evaluation report 1997". Die Kommission hat die Studie sorgfältig geprüft und kann den Schlußfolgerungen, die ausschließlich ihre Autoren binden, nicht zustimmen.

1995 hatte Äthiopien sehr gute Ernten dank ausgiebiger Regenzeiten und der von der Kommission unterstützten Politik der Wirtschaftsreformen im Bereich der Ernährungssicherheit, die einen Produktionszuwachs zur Folge hatten.

Zwar konnte das Land insgesamt Überschüsse ausweisen, einige Regionen, insbesondere Tigré, bleiben aber defizitär, und die ärmsten Bevölkerungsgruppen, die nur über eine geringe oder gar keine Kaufkraft verfügen, sind nach wie vor auf Hilfe angewiesen.

In Abstimmung mit der äthiopischen Regierung hat die Kommission beschlossen, insgesamt 110.000 t Getreide vor Ort zu kaufen. 75.000 t wurden zur Aufstockung der Nahrungsmittelnotreserve (EFSR) vorgesehen und direkt von der Kommission gekauft. 35.000 t waren für die Ernährungssicherheitsprogramme der in Tigré ansässigen Organisation Rest bestimmt und wurden bestimmungsgemäß von Euronaid im Auftrag der Kommission und in Abstimmung mit der äthiopischen Regierung gekauft.

Wie bereits im November 1995 sind auch heute in Äthiopien keine europäischen oder äthiopischen Nichtregierungsorganisationen (NRO) tätig, die in der Lage sind, solch grosse Mengen an Getreide vor Ort zu kaufen und zu transportieren. Über ihre Delegation vor Ort fördert die Kommission Kooperationsprojekte zwischen europäischen und äthiopischen NRO, um die Kapazitäten letzterer bei der Planung und Verwaltung der Ernährungssicherheitsprojekte zu stärken. Zur Vorbereitung der äthiopischen NRO auf die Übernahme dieser Aufgaben haben diese an einem Ausbildungsseminar über das Konzept der Projektzyklusverwaltung teilgenommen, das die Kommission bei ihren Entwicklungsprogrammen und -projekten anwendet. Denn die Kommission beabsichtigt, die Ernährungssicherheitsprogramme von Rest für 1998 direkt zu finanzieren, was nach der neuen Verordnung (EWG) Nr. 1292/96 des Rates vom 27. Juni 1996 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung sowie über spezifische Maßnahmen zur Erhöhung der Ernährungssicherheit, die im Juli 1996 in Kraft trat, zulässig ist. Zu diesem Zweck erhält Rest die Unterstützung eines technischen Beraters.

In Artikel 9 (Absatz 2, Unterabsatz b) dieser Verordnung ist festgelegt, daß NRO mit Hauptsitz in einem Empfängerland Finanzmittel der Gemeinschaft für Maßnahmen der Ernährungssicherheit erhalten können.

In Artikel 9 (Absatz 2, Unterabsatz c) dieser Verordnung ist ausdrücklich festgelegt, daß eine europäische NRO nur dann durch Finanzmittel der Gemeinschaft gefördert werden kann, wenn sie im Empfängerland vertreten ist. Aus ersichtlichen Gründen kann also die Novib-NRO ohne physische Präsenz in Äthiopien nicht mit Maßnahmen der Ernährungssicherheit und der Nahrungsmittelhilfe beauftragt werden, da nur die physische Präsenz die Verfolgung der Ernährungssituation in Tigré und der Programme von Rest ermöglicht, für die Novib eine Vermittlungsorganisation in Europa sein möchte.

Der Kommission ist nicht bekannt, daß es bei den Beschlüssen über die NRO-Vorschläge für den Ankauf von Nahrungsmitteln zu grösseren Verzögerungen gekommen ist.

Die Analyse der von den NRO eingereichten Finanzierungsanträge wird zunächst von der Delegation der Kommission in Äthiopien vorgenommen. Ab dem Zeitpunkt der offiziellen Projektvorlage wird maximal ein Monat dafür benötigt. Diese Zeitspanne wird für die Analyse und Erörterung des Antrags mit der NRO sowie für die Evaluierung der Projektbegründung vor Ort benötigt. Den NRO ist dieses Verfahren bekannt.

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