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Document 91997E003784

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3784/97 von Carlos PIMENTA an die Kommission. Durchführung des Vorschlags für einen Beschluß des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft, Kanada und der Russischen Föderation über internationale humane Fangnormen

    ABl. C 174 vom 8.6.1998, p. 129 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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    91997E3784

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3784/97 von Carlos PIMENTA an die Kommission. Durchführung des Vorschlags für einen Beschluß des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft, Kanada und der Russischen Föderation über internationale humane Fangnormen

    Amtsblatt Nr. C 174 vom 08/06/1998 S. 0129


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3784/97 von Carlos Pimenta (PPE) an die Kommission (26. November 1997)

    Betrifft: Durchführung des Vorschlags für einen Beschluß des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft, Kanada und der Russischen Föderation über internationale humane Fangnormen

    Falls der Rat, wie von der Kommission befürwortet, beschließt, die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu verwerfen und sich statt dessen entscheidet, das vorgeschlagene Abkommen mit Kanada und der Russischen Föderation abzuschließen, wie gedenkt die Kommission dann sicherzustellen, daß die Bestimmungen des Abkommens innerhalb der Europäischen Union umgesetzt werden?

    Kann die Kommission insbesondere mitteilen, ob sie beabsichtigt, einen Vorschlag für eine Richtlinie oder für eine Verordnung vorzulegen, und falls ja, auf welche Rechtsgrundlage wird sich dieser Vorschlag stützen?

    Antwort von Sir Leon Brittan im Namen der Kommission (21. Januar 1998)

    Die Kommission möchte den Herrn Abgeordneten daran erinnern, daß das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, Kanada und der Russischen Föderation über internationale humane Fangnormen noch nicht ratifiziert wurde.

    Obwohl bereits Beratungen stattfinden, kann sich die Kommission erst nach dem offiziellen Abschluß des Abkommens durch den Rat formell zu diesen Fragen äussern. Sollte die Kommission einem eventuellen Vorschlag zur Umsetzung dieses Abkommens zustimmen, wird das Parlament im Rahmen der üblichen Verfahren entsprechend unterrrichtet.

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