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Document 91997E003771

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3771/97 von Alexandros ALAVANOS an die Kommission. Humanitäre Hilfe für Bulgarien - Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen

    ABl. C 158 vom 25.5.1998, p. 189 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91997E3771

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3771/97 von Alexandros ALAVANOS an die Kommission. Humanitäre Hilfe für Bulgarien - Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen

    Amtsblatt Nr. C 158 vom 25/05/1998 S. 0189


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3771/97 von Alexandros Alavanos (GÜ/NGL) an die Kommission (21. November 1997)

    Betrifft: Humanitäre Hilfe für Bulgarien - Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen

    Das Europäische Parlament nahm in seiner Sitzung vom 10. April 1997 eine Entschließung über die humanitäre Hilfe für Bulgarien an. In der Entschließung des Europäischen Parlaments heisst es unter anderem, "daß das Europa-Assoziierungsabkommen der Europäischen Union die moralische Verpflichtung auferlegt, die bulgarische Bevölkerung zu unterstützen" und ferner, "daß diese Hilfe sehr rasch erfolgen und auf den sozial schwächeren Teil der bulgarischen Bevölkerung, vor allem alte Menschen und Kinder, und auf die medizinischen Dienste konzentriert werden muß".

    Kann die Kommission angeben:

    1. welche Maßnahmen sie zur Finanzierung der humanitären Hilfe für Bulgarien getroffen hat?

    2. ob Programme in Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen vorgesehen sind - wenn ja, in welcher Höhe, welche Länder beteiligt sind und welchen Inhalt sie haben?

    Antwort von Herrn Van den Brök im Namen der Kommission (23. Dezember 1997)

    Die Gemeinschaft gewährte Bulgarien auch 1997 insbesondere durch das PHARE-Programm und das Amt für humanitäre Hilfen der Europäischen Gemeinschaft (ECHO) weiterhin soziale und humanitäre Hilfe.

    Angesichts der schwierigen Lage, in der sich die bedürftigsten Bevölkerungsschichten befanden, vereinbarten die Kommission und die bulgarischen Behörden im Januar 1997 zunächst im Rahmen von PHARE ein soziales Soforthilfeprogramm (ESAP1) in Höhe von 20 Mio. Ecu, durch das besonders arme Haushalte und ausgewählte sozialpädagogische von den Ministerien für Arbeit, Bildung und Gesundheit geleitete Einrichtungen direkte Finanzhilfe erhielten.

    Im Rahmen eines zweiten PHARE-Programms (ESAP2) in Höhe von 20 Mio. Ecu, das von der Kommission und den bulgarischen Behörden am 16. Oktober 1997 unterzeichnet wurde, gewährt die Gemeinschaft bedürftigen Familien und Einrichtungen weitere Direktunterstützung, und unterstützt in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) eine Reihe von Projekten zur Stadtsanierung, durch die in fünf ausgewählten Gemeinden neue Arbeitsplätze geschaffen werden sollen.

    Im Laufe des Jahres 1997 erhielt Bulgarien von der Kommission Hilfsmittel von insgesamt 1,9 Mio. Ecu. Die Zuschüsse wurden über vier europäische Nichtregierungsorganisationen (NRO) verteilt, und zwar in Form von Medikamenten für medizinische Einrichtungen, eines Zusatzernährungsprogramms, von Nahrungsmittelpaketen für die bedürftigsten Bevölkerungsgruppen und von Schulspeisungsprogrammen. Im März 1997 ersuchte die Kommission als direkte und konkrete Reaktion auf die soziale Krise ebenfalls die aus PHARE-Mitteln finanzierte Stiftung für die Entwicklung der Zivilgesellschaft, eine Neuausrichtung der Mittel vorzunehmen und sie den in sozialen und humanitären Bereichen tätigen bulgarischen NRO zuzuweisen. Nach den neuesten Zahlen wurden auf diese Weise etwa 630.000 Ecu bereitgestellt, und es wird davon ausgegangen, daß bis Jahresende weitere 250.000 Ecu in Form einer Direkthilfe gebunden werden.

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