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Document 91997E003762

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3762/97 von Allan MACARTNEY an die Kommission. Entsorgung von organische Phosphorverbindungen enthaltenden Desinfektionsmittel für Schafe und Verschmutzung des Grundwassers

ABl. C 187 vom 16.6.1998, p. 51 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91997E3762

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3762/97 von Allan MACARTNEY an die Kommission. Entsorgung von organische Phosphorverbindungen enthaltenden Desinfektionsmittel für Schafe und Verschmutzung des Grundwassers

Amtsblatt Nr. C 187 vom 16/06/1998 S. 0051


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3762/97 von Allan Macartney (ARE) an die Kommission (21. November 1997)

Betrifft: Entsorgung von organische Phosphorverbindungen enthaltenden Desinfektionsmittel für Schafe und Verschmutzung des Grundwassers

Kann die Kommission unter Bezugnahme auf ihr Schreiben P1242/90 (GD XI) mitteilen, ob und wie sie aufgrund des Verstosses gegen die Grundwasserrichtlinie gegen das Vereinigte Königreich vorgeht?

Wurden insbesondere Schritte gegen Schottland und die Verwendung von Desinfektionsbädern für Schafe, die organische Phosphorverbindungen enthalten und letztendlich zur Verschmutzung des Grundwassers führen, eingeleitet?

Antwort von Frau Bjerregaard im Namen der Kommission (15. Januar 1998)

Die bei der Kommission als Vorgang Nr. P1242/90 registrierte Beschwerde ist unter dem Aktenzeichen 90/5242 geprüft worden. Im Anschluß an einen nachfolgenden Briefwechsel mit der britischen Regierung gemäß Artikel 169 EG-Vertrag hat die Kommission beschlossen, dem Vereinigten Königreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. Dieser Beschluß wird zur Zeit ausgeführt.

Nach Auffassung der Kommission ist die Umsetzung der Richtlinie 80/68/EWG über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe ((ABl. L 20 vom 26.1.1980. )) im Vereinigten Königreich (einschließlich Schottlands) vor allem deshalb unzureichend, weil die innerstaatlichen Rechtsvorschriften nicht in allen in der Richtlinie vorgesehenen Fällen eine vorherige Genehmigung und Prüfung fordern. Ausserdem ist die Kommission der Ansicht, daß die Vorschriften der Richtlinie in bezug auf die Entsorgung von Desinfektionsbädern für Schafe (u. a. in Schottland) unzureichend angewendet werden.

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