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Document 91997E003736

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3736/97 von Yves VERWAERDE an die Kommission. Hilfe für die Opfer der jüngsten Ereignisse im Kongo

    ABl. C 158 vom 25.5.1998, p. 185 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91997E3736

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3736/97 von Yves VERWAERDE an die Kommission. Hilfe für die Opfer der jüngsten Ereignisse im Kongo

    Amtsblatt Nr. C 158 vom 25/05/1998 S. 0185


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3736/97 von Yves Verwärde (PPE) an die Kommission (21. November 1997)

    Betrifft: Hilfe für die Opfer der jüngsten Ereignisse im Kongo

    Plant die Kommission eine finanzielle Hilfe für die Opfer der jüngsten Ereignisse im Kongo?

    Falls ja, kann sie eine Bilanz der bereits durchgeführten Aktionen sowie die finanzielle Aufschlüsselung der entsprechenden Hilfen übermitteln?

    Gemeinsame Antwort von Herrn Pinheiro im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-3736/97 und E-3738/97 (16. Dezember 1997)

    Zu den jüngsten politischen Ereignissen im Kongo (Brazzaville) vertritt die Kommission den gleichen Standpunkt wie die Ratspräsidentschaft in ihrer Erklärung im Namen der Europäischen Union vom 3. November 1997. Diese Erklärung wird dem Herrn Abgeordneten und dem Generalsekretariat des Parlaments direkt zugeleitet.

    In diesem Zusammenhang möchte die Kommission hervorheben, daß sie seit Beginn der Militäraktionen vier Organisationen, nämlich Médecins sans frontières (Frankreich und Niederlande), Médecins du monde (Frankreich), Secours catholique (Frankreich) und Internationales Komitee des Roten Kreuzes, Finanzmittel für die humanitäre Soforthilfe gewährt hat. Mit diesen Programmen konnte während des Konflikts und kann auch heute noch der dringendste Bedarf von etwa 350.000 Menschen, die von der Vertreibung am schwersten betroffen sind, gedeckt werden.

    Die Kommission verfolgt die Situation vor Ort aufmerksam und in Abstimmung mit den wichtigsten humanitären Organisationen, vor allem was die Wasserversorgung in Brazzaville anbelangt.

    Die bisherige Finanzhilfe betrifft zahlreiche Bereiche und beläuft sich unter Berücksichtigung der dem Welternährungsprogramm gewährten Finanzmittel insgesamt auf ungefähr 10 Mio. Ecu.

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