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Document 91997E003726

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3726/97 von Jens-Peter BONDE an die Kommission. Stärkere Berücksichtigung der Volksgesundheit in der Agrarpolitik

    ABl. C 223 vom 17.7.1998, p. 19 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91997E3726

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3726/97 von Jens-Peter BONDE an die Kommission. Stärkere Berücksichtigung der Volksgesundheit in der Agrarpolitik

    Amtsblatt Nr. C 223 vom 17/07/1998 S. 0019


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3726/97 von Jens-Peter Bonde (I-EDN) an die Kommission (21. November 1997)

    Betrifft: Stärkere Berücksichtigung der Volksgesundheit in der Agrarpolitik

    Trotz 15%-iger Stillegung landwirtschaftlicher Flächen ist in der EU weiterhin eine kostspielige Überschussproduktion von Nahrungsmitteln festzustellen. Zugleich geht die Verunreinigung durch Nitrat und chemische Gifte in der Landwirtschaft nur sehr langsam zurück und nimmt die Besorgnis der Verbraucher über nur auf Produktivitätssteigerung ausgerichtete Formen der Viehhaltung, die der Umwelt und dem natürlichen Verhalten der Tiere keine Rechnung tragen, zu. Nun sind aber nicht nur die Natur und die Sauberkeit des Trinkwassers durch die intensive Landwirtschaft gefährdet. Wie durch die BSE(Rinderwahnsinn)-Problematik deutlich wurde, gibt es jetzt auch eine unmittelbare Konfrontation Tier/Mensch. In allen Schlachthöfen müssen Hirn, Rückenmark und sonstige Teile der Tiere entfernt werden, und die Vernichtung dieser Organe kostet jeweils 300 Kronen. Dies scheint eine Überreaktion der Kommission zu sein, während sie sich in anderen wichtigen Bereichen zu passiv verhält. Ein aktuelles Beispiel sei nachfolgend genannt:

    Der sogenannte ¶ 2-Ausschuß der Landwirtschaft hat seiner Besorgnis über den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 70/524 ((ABl. L 270 vom 14.12.1970, S. 1. )) über Zusatzstoffe in der Tierernährung Ausdruck gegeben, wohl weil das Schutzniveau durch Zulassung bestimmter Antibiotika - Avilamycin, Virginiamycin und Zink-Bacitracin - sowie des Kokzidiostatikums Diclazuril gesenkt wird, während in Dänemark gerade ein Verbot des Antibiotikums Avoparcin beschlossen wurde, da es die Resistenz gegen Glykopeptide in Arzneimitteln auf den Menschen übertragen kann.

    Wann geht die Kommission dazu über, in der Agrarpolitik mehr Rücksicht auf die Volksgesundheit zu nehmen?

    Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission (2. Februar 1998)

    Die Kommission hat im Rahmen ihrer Vorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik dem Schutz der Gesundheit stets einen hohen Stellenwert eingeräumt. Die vielfältigen Vorschriften, die sie im Bereich der Hygiene und Sicherheit der landwirtschaftlichen Erzeugnisse ausgearbeitet hat, sind ein Beweis dafür, daß ihr diese Frage stets ein wichtiges Anliegen war.

    Auch die Tatsache, daß der Rat auf Vorschlag der Kommission bereits 1970 eine Richtlinie über Zusatzstoffe in der Tierernährung mit dem Ziel angenommen hat, daß an Tiere keine Futtermittel mit Zusatzstoffen verfüttert werden dürfen, die eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für die Umwelt darstellen, ist eine Bestätigung für diese Bemühungen. Die Stoffe, auf die sich der Herr Abgeordnete bezieht, wurden gemeinschaftsweit zugelassen und entsprechen somit den Sicherheitskriterien der Richtlinie 70/524/EWG. Eine Neubewertung der erteilten Zulassungen ist, ausser für Avoparzin, das 1996 in der gesamten Gemeinschaft aus Sicherheitsgründen verboten wurde, geplant. Seit 1970 wurden insgesamt 15 Antibiotika ebenfalls aus Sicherheitsgründen verboten.

    Die Mitteilung der Kommission über Gesundheit der Verbraucher und Lebensmittelsicherheit ((Dok. KOM(97) 176 endg. )) sowie das Grünbuch über die allgemeinen Grundsätze des Lebensmittelrechts in der Europäischen Union bezeugen, daß die Kommission dem Gesundheitsschutz weiterhin grosse Bedeutung einräumen will. Dies findet auch Ausdruck in der Agenda 2000 ((Dok. KOM(97) 2000 endg. )). Im Rahmen der Reform der Agrarpolitik sind gemeinsame Orientierungen erforderlich, um zwischen Landwirtschaft, Erwartungen der Verbraucher an Qualität und Sicherheit der Lebensmittel sowie Umweltschutz ein harmonisches Gleichgewicht zu wahren.

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