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Document 91997E003702

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3702/97 von Marjo MATIKAINEN- KALLSTRÖM an die Kommission. Senkung und Harmonisierung der Alkohol-Promillegrenze in der Europäischen Union

ABl. C 187 vom 16.6.1998, p. 43 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91997E3702

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3702/97 von Marjo MATIKAINEN- KALLSTRÖM an die Kommission. Senkung und Harmonisierung der Alkohol-Promillegrenze in der Europäischen Union

Amtsblatt Nr. C 187 vom 16/06/1998 S. 0043


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3702/97 von Marjo Matikainen-Kallström (PPE) an die Kommission (19. November 1997)

Betrifft: Senkung und Harmonisierung der Alkohol-Promillegrenze in der Europäischen Union

Im Strassenverkehr der Mitgliedstaaten der EU sterben jährlich etwa 45.000 Menschen, und über anderthalb Millionen werden verletzt. Schätzungen besagen, daß mindestens bei der Hälfte der tödlichen Verkehrsunfälle Alkohol im Spiel gewesen ist.

Die Alkohol-Promillegrenzen schwanken zwischen den EU-Mitgliedstaaten sehr stark - z.B. ist in den Rechtsvorschriften Dänemarks, Italiens und Deutschlands eine Promillegrenze von 0,8 festgelegt, während in Schweden mit 0,2 Promille die strengste Promillegrenze gilt. Die Harmonisierung der Grenzwerte - in den meisten Fällen die Verringerung der Promillegrenze z.B. auf den in Schweden geltenden Wert von 0,2 Promille - würde sich eindeutig günstig auf die Verkehrssicherheit auswirken. Zur Maximierung des Sicherheitseffekts sind natürlich eine umfassende Änderung der Einstellung, eine Verstärkung der Kontrolle und eine Modernisierung des Kontrollinstrumentariums notwendig.

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Kommission einzuleiten, um die Möglichkeit der Harmonisierung und Senkung der Promillegrenzen in den Mitgliedstaaten zu prüfen? Was beabsichtigt die Kommission zu tun, um zu klären, mit welchen Mitteln die Verkehrskontrolle verstärkt werden kann, um die Trunkenheit am Steuer wirkungsvoller als bisher zu bekämpfen?

Antwort von Herrn Kinnock im Namen der Kommission (20. Januar 1998)

Die Kommission legte erstmals 1988 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates vor, um den zulässigen Blutalkoholgehalt von Kraftfahrern auf 0,50 Milligramm pro Milliliter Blut zu beschränken ((ABl. C 25 vom 31.1.1989, S. 9. )). Im Mai 1989 stimmte das Europäische Parlament dem Vorschlag zu. Zu jenem Zeitpunkt war die Unterstützung von seiten der Mitgliedstaaten - wie auch seitdem - unzureichend, um beim Erlassen entsprechender gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften Fortschritte zu erzielen.

Der in jüngster Zeit eingetretene Wandel der Politik einiger Mitgliedstaaten hat die Kommission jedoch ermutigt, die Diskussion über den zulässigen Blutalkoholgehalt von Kraftfahrern erneut zu eröffnen, und im Oktober 1997 wurde der Rat "Verkehr" aufgefordert, das Thema nochmals zu behandeln. Vor dem Hintergrund der Strategie, die in der im April 1997 vorgelegten Mitteilung der Kommission zur Förderung der Strassenverkehrssicherheit sowie zur Reduzierung der Anzahl der Strassenverkehrsunfälle und der Unfallopfer dargelegt ist, werden nunmehr erneute Anstrengungen unternommen.

Die Kommission teilt die Auffassung der Frau Abgeordneten, daß Rechtsvorschriften über die Trunkenheit am Steuer zur Maximierung des Sicherheitseffekts von wirksamen Durchführungsbestimmungen begleitet werden müssen; diese gehören überwiegend in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten.

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