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Document 91997E003578

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3578/97 von Klaus LUKAS an die Kommission. Euro und Preistransparenz

    ABl. C 187 vom 16.6.1998, p. 24 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91997E3578

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3578/97 von Klaus LUKAS an die Kommission. Euro und Preistransparenz

    Amtsblatt Nr. C 187 vom 16/06/1998 S. 0024


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3578/97 von Klaus Lukas (NI) an die Kommission (13. November 1997)

    Betrifft: Euro und Preistransparenz

    Mit der Einführung des Euro wird sich die Preistransparenz in ganz Europa deutlich erhöhen. Üblicherweise hat eine erhöhte Preistransparenz Konsequenzen für die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Handels- und Produktionsströme.

    Wie beurteilt die Kommission in diesem Zusammenhang die Einführung des Euro und dessen arbeitsplatzmässige Konsequenzen?

    Wie wird die Kommission das Kriterium der zweijährigen EWS-Mitgliedschaft beurteilen und welche Bandbreiten werden in diesem Zusammenhang als "normal" betrachtet? (Es wird um Angabe der jeweiligen Prozentsätze ersucht).

    Antwort von Herrn de Silguy im Namen der Kommission (23. Januar 1998)

    Die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und die Einführung des Euro werden die Preistransparenz im Binnenmarkt erhöhen. Für Verbraucher und Unternehmen wird es einfacher, ausgewiesene Preise von Waren und Dienstleistungen in verschiedenen Mitgliedstaaten miteinander zu vergleichen. Dies dürfte zu einem verstärkten Wettbewerb zwischen den Erzeugern führen und den Handel innerhalb des Euro-Gebiets erheblich erleichtern.

    Der verstärkte Wettbewerb, die Senkung der Transaktionskosten bei grenzueberschreitenden Geschäften und die Schaffung eines integrierten Euro-Kapitalmarkts mit der Aussicht auf niedrige Zinsen verbessern die Bedingungen für Investitionen in Europa. Die einheitliche Währung ist daher einer der Hauptbestandteile der Strategie der Gemeinschaft zur Verbesserung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und zur Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für dauerhaftes, nichtinflationäres Wachstum und für die Schaffung von Arbeitsplätzen.

    Da die Verwirklichung der WWU mit einer einheitlichen Geld- und Wechselkurspolitik innerhalb des Euro-Gebiets verbunden ist, wird es zu einer engeren Verknüpfung zwischen Lohnabschlüssen und Beschäftigung kommen. Lohn- und Preisentwicklungen, die nicht den makroökonomischen Rahmenbedingungen in Europa entsprechen, können dann nicht mehr durch die Geld- und Wechselkurspolitik ausgeglichen werden.

    Hinsichtlich der Konvergenzkriterien der "Wechselkursstabilität" ist darauf hinzuweisen, daß in Artikel 109j Absatz 1 EG-Vertrag auf die "Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems seit mindestens zwei Jahren ohne Abwertung gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaats" verwiesen wird.

    Im August 1993 haben die Minister und Zentralbankpräsidenten der Mitgliedstaaten beschlossen, die Bandbreite der verbindlichen Interventionsschwellen für die Teilnehmer am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems (EWS) vorübergehend auf +/- 15% um die bilateralen Leitkurse zu erweitern. Bei dieser Gelegenheit bekräftigten sie ihre Unterstützung für die Verfahren und Kriterien des EG-Vertrags bezueglich der Erreichung einer ausreichenden Konvergenz, die für die Verwirklichung der WWU erforderlich ist.

    Die Kommission wird sich bei der Bewertung dieses Kriteriums auf diese Grundlage stützen, wenn sie im März 1998 die Liste der Mitgliedstaaten empfiehlt, die einen hohen Grad dauerhafter Konvergenz erreicht haben.

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