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Document 91997E003573

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3573/97 von Giancarlo LIGABUE an die Kommission. Politik der Generaldirektion X im Rundfunkbereich

ABl. C 134 vom 30.4.1998, p. 175 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91997E3573

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3573/97 von Giancarlo LIGABUE an die Kommission. Politik der Generaldirektion X im Rundfunkbereich

Amtsblatt Nr. C 134 vom 30/04/1998 S. 0175


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3573/97 von Giancarlo Ligabü (UPE) an die Kommission (4. November 1997)

Betrifft: Politik der Generaldirektion X im Rundfunkbereich

Der Rundfunk steht am Übergang von der analogen zur digitalen Technik (Digital Audio Broadcasting D.A.B.). DAB öffnet dem Rundfunk die Tür zur Multimedialität: Das herkömmliche Musik- und Unterhaltungsprogramm wird durch Informationen, Dienstleistungen und Daten ergänzt. Das DAB-Radio, dessen Versuchsphase abgeschlossen ist, wird durch terrestrische Netze über neue Frequenzbänder gegenüber den herkömmlichen UKW und MW ausgestrahlt, und demnächst dürfte auch ein direkter Satellitenempfang bei mobilen Radios möglich sein. Ausstrahlung und Gestaltung der Programme im Rahmen dieser Technologie erfordern grosse Investitionen und sind für die Betreiber mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden, da diese für einen relativ langen Zeitraum, vielleicht sogar für über 10 Jahre, zwei Netze betreiben müssen: das derzeitige UKW-Netz und das neue DAB, ohne daß grössere Werbeeinnahmen absehbar wären. Die grössten Schwierigkeiten dürften hier die kleinen Lokalsender haben, die ums Überleben kämpfen müssen.

Kann die Kommission folgende Fragen beantworten:

1. Warum wird der Rundfunk bei der Politik der Generaldirektion X ständig übergangen, trotz einschlägiger Forderungen der europäischen Rundfunkbetreiber und ihrer Organisationen?

2. Warum definiert diese Direktion den audiovisuellen Sektor in ihren offiziellen Dokumenten als "Fernseh- und Filmsektor", wie u.a. in dem Dokument "Die audiovisuelle Politik: Bilanzen und Perspektiven" vom 30. Juli 1997 zu lesen ist?

3. Warum wird in demjenigen Kapitel dieses Dokuments, in dem die Entwicklung der audiovisuellen Sektors und dessen Prioritäten behandelt werden, nie auf den Rundfunk verwiesen?

4. Sind für die in diesem Dokument angekündigte "Arbeitsgruppe auf hoher Ebene" Experten oder Vertreter des Rundfunks vorgesehen?

5. Warum hat die Generaldirektion im Unterschied zu Fernsehen, Film, Büchern und sonstigen Medien (Media II - Aktionsplan für das Fernsehen 16:9) niemals ein Programm oder einen Aktionsplan für den Rundfunk vorgeschlagen?

6. Warum flossen die einzigen Mittel, die für innovative Maßnahmen im Rundfunk- und Fernsehsektor zugunsten der Vielsprachigkeit vorgesehen waren, in Projekte, die von den öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten und ihren Konsortien unterstützt und damit ohnehin in erheblichem Umfang staatlich finanziert werden, obwohl auch einschlägige Projekte von Gruppen kleiner privater Rundfunkbetreiber vorgeschlagen wurden?

7. Was gedenkt die Kommission und insbesondere die Generaldirektion X zu unternehmen, um der Benachteiligung des Rundfunksektors infolge von Maßnahmen zugunsten anderer Medien, u.a. direkter Konkurrenten wie Fernsehen, Rechnung zu tragen, da diese Maßnahmen zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen sowohl im Binnenmarkt als auch auf den nationalen Märkten geführt haben?

Antwort von Herrn Oreja im Namen der Kommission (28. November 1997)

Angesichts des Umfangs der Antwort wird diese dem Herrn Abgeordneten und dem Generalsekretariat des Parlaments unmittelbar zugesandt.

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