This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 91997E003281
WRITTEN QUESTION No. 3281/97 by Xaver MAYER to the Commission. Use of alternative raw materials for the production of yeast - reduction of environmental pollution
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3281/97 von Xaver MAYER an die Kommission. Einsatz alternativer Rohstoffe für die Produktion von Hefe - Verringerung der Umweltbelastung
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3281/97 von Xaver MAYER an die Kommission. Einsatz alternativer Rohstoffe für die Produktion von Hefe - Verringerung der Umweltbelastung
ABl. C 174 vom 8.6.1998, p. 35
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3281/97 von Xaver MAYER an die Kommission. Einsatz alternativer Rohstoffe für die Produktion von Hefe - Verringerung der Umweltbelastung
Amtsblatt Nr. C 174 vom 08/06/1998 S. 0035
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3281/97 von Xaver Mayer (PPE) an die Kommission (20. Oktober 1997) Betrifft: Einsatz alternativer Rohstoffe für die Produktion von Hefe - Verringerung der Umweltbelastung Bei der Produktion von Hefe unter Verwendung von Melasse entstehen Reststoffe, die entsorgt werden müssen. Diese Entsorgung erfolgt zum Teil durch Ableitung der Abwässer in kommunale Kläranlagen. Die starke Belastung der Reinigungskapazität der öffentlichen Anlagen führt zu Kosten, die die hefeerzeugenden Unternehmen in Deutschland in existenzbedrohendem Masse belasten. 1. Ist die Kommission der Auffassung, daß die Hefeindustrie in Deutschland aufgrund unterschiedlicher Umweltgesetzgebungen innerhalb der EU Wettbewerbsnachteile hat? 2. Ist die Kommission der Auffassung, daß Hefe in die Verordnung Nr. 1010/86 aufgenommen werden sollte? Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Kommission gegen bzw. für eine Aufnahme? 3. Ist die Aufnahme von Hefe in die Verordnungen Nr. 1009/86 und Nr. 1010/86 in den vergangenen Jahren im EU-Verwaltungsausschuß Zucker diskutiert worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission (1. Dezember 1997) Bei der Hefeproduktion in der Gemeinschaft werden eine Reihe von Rohstoffen, in der Massenproduktion am häufigsten Glukose, Melasse und Zucker, eingsetzt. Jeder Hefehersteller wählt den Rohstoff selbst aus, wobei - wie der Herr Abgeordnete erwähnt - bis jetzt Melasse aufgrund ihres geringeren Preises vorrangig verwendet wird. Dies ändert sich aber langsam - vor allem aufgrund der Reform von 1992 im Getreidepflanzensektor, durch die die Marktpreise für Getreide und sein Nebenprodukt Glukose gefallen sind. Der Anpassungsprozeß gestaltet sich aber aufgrund des grossen Umfangs und der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten, die beim Übergang von einer Rohstoffbasis zu einer anderen entstehen, langsam. 1. Für die Kommission ist es nicht neu, daß durch den Einsatz von Melasse als Rohstoff zusätzliche Kosten entstehen; sie weist darauf hin, daß Hefehersteller - wie alle anderen Hersteller - die Konsequenzen ihrer Handlungen tragen und den Umweltschutzanforderungen entsprechen müssen. Im Bereich der Verbesserung und der Harmonisierung der Umweltpolitik und der Umweltrechtsvorschriften in der Gemeinschaft wurden beachtliche Fortschritte erzielt, aber es ist ganz natürlich, daß Mitgliedstaaten versucht haben, weiter zu gehen und strengere Umweltnormen für ihre empfindlichsten Regionen durchsetzten. In diesem Fall sind die Hefehersteller in einer ähnlichen Situation wie die anderen in den betroffenen Regionen angesiedelten Hersteller, und die Kommission sieht hier keinen Grund, eine Ausnahmeregelung zu gewähren. 2. Als der Rat im April 1995 nach Anhörung des Parlaments mit der Verordnung (EWG) Nr. 1101/95 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1785/81 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker und der Verordnung (EWG) Nr. 1010/86 zur Festlegung der Grundregeln für die Produktionserstattung bei der Verwendung von bestimmten Erzeugnissen des Zuckersektors in der chemischen Industrie ((ABl. L 94 vom 9.4.1986. )) beschloß, die gemeinsame Marktorganisation für Zucker um weitere sechs Jahre bis zum 30. Juni 2001 zu verlängern, wurde auch die Möglichkeit geprüft, Hefe jenen Produkten zuzuordnen, für die die Produktionserstattung gewährt wird, auf die die Hersteller bestimmter Erzeugnisse der chemischen Industrie gemäß der Verordnung (EWG) Nr.1010/86 vom 25. März 1986 zur Festlegung der Grundregeln für die Produktionserstattung bei der Verwendung von bestimmten Erzeugnissen des Zuckersektors in der chemischen Industrie ((ABl. L 110 vom 17.5.1995. )) Anspruch haben. Angesichts der bedeutenden sowohl negativen als auch positiven Auswirkungen, die eine Aufnahme von Hefe in die betreffenden Verordnungen auf das Funktionieren der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker haben würde, die von jeder Veränderung im Bereich der Vorschriften für die Produktionserstattung direkt betroffen ist, war der Rat der Ansicht, daß keine Entscheidung getroffen werden sollte, bevor nicht die zuständigen Sachverständigen im EU-Verwaltungsausschuß für Zucker gehört worden seien. 3. Die Anhörung fand im Februar 1996 statt, und der Verwaltungsausschuß für Zucker kam zu dem Schluß, daß angesichts der Bedenken über mögliche Marktverzerrungen beim Verkauf von Glukose, Melasse und Zucker es am besten sei, eine Entscheidung um weitere zwei Jahre zu verschieben, nach denen die Lage dann nochmals geprüft würde. Auch im Rahmen der Regelungen für die Produktionserstattung im Getreidesektor ist Hefe nach wie vor nicht als erstattungsfähiges Erzeugnis anerkannt.